Deutschland Neue Meldeschein Regelung
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Deutschland: Neue Meldeschein-Regelung

Berlin. 2006 wurde das deutsche Meldewesen modifiziert und auf den Bund übertragen, nun tritt die neue Regelung am 1. November 2015 in Kraft. Sie bringt auch Veränderungen für die Hotellerie mit sich: z.B. einen schnelleren Checkin.

Mit dem neuen Bundesmeldegesetz, das ursprünglich bereits am 1. Mai 2015 in Kraft treten sollte, sich dann aber verzögerte, werden die bis dahin geltenden Landesmelde-Gesetze sowie das Melderechts-Rahmengesetz gleichzeitig ausser Kraft gesetzt.

Für die Hotellerie bedeutet dies: Künftig kann dem Gast das Ausfüllen eines Meldescheins an der Hotelrezeption erleichtert werden, indem das Hotel die ihm bereits bekannten Gastdaten schon vorab einträgt. Dies war zuvor nur dann erlaubt, wenn es sich um einen Stammgast handelte, dessen Daten im Haus bereits von früheren Aufenthalten bekannt waren.

Der Gast bleibt allerdings auch zukünftig gesetzlich verpflichtet, den Meldezettel noch eigenhändig zu unterschreiben. Die Aufbewahrungsfristen werden bundeseinheitlich auf ein Jahr nach Ankunft des Gastes festgesetzt. Auch die Nutzungspflicht bestimmter Meldeschein-Formulare für den Hotelier entfällt, so dass eine EDV-basierte Umsetzung wesentlich erleichtert wird.

Laut §30 des Gesetzes zur Fortentwicklung des Meldewesens vom 3. Mai 2013 muss der Meldeschein ab 1. November 2015 folgende Daten des Gastes enthalten: An- & Abreisedatum; Vor- und Zuname des Gastes; Geburtsdatum; Staatsangehörigkeit; Anschrift; Anzahl der Mitreisenden und deren Staatsangehörigkeit; die Ausweisnummer bei ausländischen Gästen. Ferner können weitere Daten erfragt werden, die notwendig sind, um beispielsweise Kurbeiträge erheben zu können.

Darüber hinaus könnten Hoteliers den Meldeschein auch dazu nutzen, um selbst eine Erhebung in eigener Sache durchzuführen, beispielsweise wie der Gast auf das Haus aufmerksam geworden ist.

Persönliche Unterschrift fällt nicht weg

"Die IHA begrüsst die Verabschiedung des Bundesmelde-Gesetzes. Es ermöglicht Hotels, den Meldeprozess zu verschlanken, indem sie die besonderen Meldescheine für ihre Gäste vorausfüllen. Ein komplett elektronischer Check-In bleibt allerdings in weiter Ferne, da die eigenhändige Unterschrift des Gastes erforderlich ist, die man auf einem Tablet oder einem Handy nicht abbilden kann," so IHA-Geschäftsführer Markus Luthe. "Das neue Gesetz bringt eine zeitgemässe Erleichterung des Check-in im Hotel und setzt einen wichtigen Meilenstein gegen ausufernde Bürokratie," hatte IHA-Vorsitzender Fritz G. Dreesen bereits im Vorfeld zu der Einigung zwischen Bundestag und Bundesrat gesagt.

Die Bundesregierung bezifferte 2013 – gestützt auf eine Schätzung des Nationalen Normenkontrollrates – den Aufwand für die Hotellerie durch die Hotelmeldepflicht auf rund 96,8 Millionen Euro jährlich. "Durch die neuen Regelungen darf die Branche nun mit Entlastungen von rund 35,5 Millionen Euro rechnen", betonte Dreesen.

"Die Meldepflicht für Menschen, die länger in Hotels wohnen, wurde auf sechs Monate vereinheitlicht", erklärt Jurist Timo Behrend vom IHA Hotelverband Deutschland. "Früher schwankte dieser Zeitraum je nach Bundesland zwischen zwei und sechs Monaten." Desweiteren muss der Hotelier die Meldescheine nur noch ein Jahr nach dem Tag der Anreise des Gastes aufbewahren. Anschliessend ist er verpflichtet, diese innerhalb von drei Monaten zu vernichten.

Fritz G. Dreesen: "Und für die nicht allzu ferne Zukunft wünschen wir uns, dass das Bundesmelde-Gesetz auch die Option eines komplett elektronischen Check-in, z.B. mittels der maschinenlesbaren Personalausweise, eröffnet." / sst

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