EU Kampf um Pauschalreisen
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EU-Kampf um Pauschalreisen

Brüssel. Ein neuer Tag, ein neuer Kampf für Europas Hoteliers. Diesmal geht es um die unendliche Geschichte der Pauschalreise-Richtlinie. Auf Initiative der italienischen Ratspräsidentschaft einigten sich die EU-Regierungen vergangene Woche im Rahmen des Rates für Wettbewerbsfähigkeit für die Reform der Richtlinie auf einen "allgemeinen Ansatz".

Trotz des Widerstands einiger Mitgliedsstaaten, der allerdings nicht stark genug war, um eine Sperrminorität zu erreichen, bestätigte der Rat für Wettbewerbsfähigkeit, jetzt: "Die überarbeitete Richtlinie erweitert den derzeitigen Schutz von klassischen, im Voraus festgelegten Pauschalreisen auf Kombinationen aus verschiedenen, online angebotenen Reisedienstleistungen." Schlechte Nachrichten für die Hotrec, die gegen eine solch "übereilte Vereinbarung, die sich auf das Hotelgeschäft in Europa schädlich auswirken könnte", sturmgelaufen war. In einer Pressemitteilung warnte Christian de Barrin, CEO der Hoteliersvereinigung, dass "die derzeitige Formulierung der Richtlinie einige Schwachpunkte hat und so nicht umgesetzt werden kann."

Aber sind das wirklich Gründe für Hoteliers, sich über die kommenden Änderungen zu beschweren? Wir baten Alexis Waravka, Public Affairs Manager der Hotrec, um Aufklärung: "Die neue Richtlinie, so wie sie jetzt geplant ist, hätte die folgenden drei Auswirkungen auf Hoteliers:

1. Die Definition von Pauschalreisen macht aus kleinen kombinierten Angeboten von Hotels Pauschalreisen, die unter die neue Richtlinie fallen. Das hätte zur Folge, dass sich diese Hotels einem teuren Garantieprogramm gegen Insolvenz unterordnen müssten. Viele Hotels würden solche Angebote daraufhin wohl einstellen oder das neue Element in ihr Preismodell aufnehmen. Bis jetzt sind in Europa nur Reiseveranstalter zur Unterzeichnung einer solchen Garantie verpflichtet.

2. Die Richtlinie könnte indirekt nichterstattungsfähige Angebote von Hotels untersagen: Diese Angebote gibt es auch auf Webseiten wie Expedia, auf denen der Verbraucher wählen kann, ober er sie alleine bucht oder mit anderen Angeboten kombiniert. Im letzten Fall untersagt die geplante neue Richtlinie nichterstattungsfähige Pakete, was sich indirekt auf diese Angebote auswirken würde, wenn sie für sich allein gebucht werden. Dieser Aspekt wurde sowohl vom Rat als auch von der Kommission vollständig ignoriert.

3. Es gibt eine Unklarheit im Text bezüglich des neuen Begriffs der Baustein-Reisen. Derzeit ist nicht geregelt, ob Hotels, die per Link über wichtige Attraktionen in ihrer Umgebung informieren davon betroffen sind oder nicht. Wäre dies der Fall, müssten auch sie eine Garantie zum Schutz vor Insolvenz unterzeichnen. Dies käme einer Verbannung von touristischen Informationen von Hotelwebseiten gleich.

Auch Online-Reisebüros und Reiseveranstalter beschweren sich

Nicht nur die Hotrec stösst sich an der jüngsten Entscheidung. Zum ersten Mal sind Hoteliers einer Meinung mit Online-Reisebüros. Zusätzlich warnte die European Technology and Travel Services Association, stellvertretend für führende Online-Reisebüros, darunter Expedia, davor, dass die Richtlinie auch für ihre Klientel "schädlich" wäre. Generalsekretär Christoph Klenner: "Die Richtlinie versucht jegliche Form des Arrangements zwischen Online-Händlern in einen Rahmen zu pressen, der ursprünglich für klassische Reiseveranstalter in den 1990ern entworfen wurde. Sie ist ein Rückschritt gegenüber dem ursprünglichen Entwurf der neuen Pauschalreise-Richtlinie des Rates für Wettbewerbsfähigkeit vom Juli 2013."

Aus Sicht der ECTAA, dem Vertreter der europäischen Reisebüros und Reiseveranstalter "würde die Richtlinie der gesamten Reisebranche schaden, insbesondere den Reisebüros und Reiseveranstaltern. "Veranstalter und Verkäufer von Pauschalreisen werden von Regeln überlastet, die weder angemessen geprüft noch auf all Händler mit Reisedienstleistungen im Angebot zutreffen." In dem Versuch, alles und jeden zu überzeugen, erklärt der Rat für Wettbewerbsfähigkeit: "Die überwiegende Mehrheit der Reiseveranstalter und Reisebüros in der EU werden in hohem Masse von der Reform profitieren, die auch zum Ziel hat, die durchschnittlichen Kosten für das Anbieten von Reisepaketen zu senken."

Die Richtlinie wird jetzt in einem "Trialog" zwischen dem Rat, dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission verhandelt und in ein endgültiges Format gebracht. "Die Präsidentschaft der EU beginnt nun mit den Verhandlungen über eine Vereinbarung mit dem Europäischen Parlament. Es ist ihre Aufgabe, die Bedenken einiger Mitgliedsstaaten zu berücksichtigen", so Alexis Waravka.

Die Hotrec denkt jedoch nicht ans Aufgeben. Sie hat eine Schlacht verloren, aber nicht den Krieg. Die Hoteliersvereinigung wird sich nun an die lettische Präsidentschaft und an den zuständigen Berichterstatter im Europäischen Parlament wenden, der ihre Bedenken direkt übermitteln soll.

Dies sollte jedoch möglichst bald erfolgen, denn sobald das Europäische Parlament und der Rat eine Übereinkunft geschlossen haben, ist es vorbei. / SD

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