EuGH stoppt einseitige Vergütung von Energieabgaben
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EuGH stoppt einseitige Vergütung von Energieabgaben

Luxemburg/Wien. Im Jahr 2011 hatte die österreichische Bundesregierung die Energieabgaben-Rückvergütung für Dienstleistungsbetriebe gestrichen. Die Prodinger Steuerberatung aus Wien begleitete daraufhin einen Hotelbetrieb durch den Instanzenweg – und siegte vor dem Europäischen Gerichtshof.

Das höchste Gericht in Luxemburg erklärte in seiner gestrigen Entscheidung, dass die Handhabung der Energieabgaben-Rückvergütung dem Unionsrecht widerspricht und die Bestimmung wegen eines Formalfehlers nicht in Kraft getreten ist.

Durch eine umstrittene Gesetzesnovelle hatte Österreichs Regierung 2011 die Energieabgaben-Rückvergütung auf güter-produzierende Betriebe beschränkt, Dienstleistungsbetriebe wurden ausgegrenzt. Erhofft hatte sich die Regierung dadurch jährliche Mehreinnahmen von 100 Millionen Euro.

"Jetzt wissen wir es: Die Energieabgaben-Vergütung steht nicht im Einklang mit der gemeinschaftlichen Beihilfenregelung", zeigt sich Dr. Markus Kroner, der Salzburger Anwalt für den klagenden Hotelbetrieb erleichtert. Dienstleistungsbetriebe dürfen nicht schlechter gestellt werden, also hätte die Novelle gar nicht in Kraft treten dürfen. Stellvertretend für alle österreichischen Hoteliers war die Prodinger Steuerberatung, mit ihrem Klienten, dem Dilly Resort aus Windischgarsten, vor den EuGH gezogen. "Die Einschränkung auf güter-produzierende Betriebe war … ein Anschlag auf den gesamten Tourismus-Standort", sagt Horst Dilly.

Vor allem Wellness- und Thermen-Hotels litten

Laut Prodinger Steuerberatung verloren die heimischen Hotels seit 2011 jedes Jahr rund 20 Millionen Euro durch den Verlust der Vergütungsfähigkeit. Die 100 Millionen Euro müssen den Hoteliers jetzt aus der Staatskasse zurückgezahlt werden. Bis zur "Reparatur" des Gesetzes ist dieses wiederrum ab 2011 auf Dienstleistungsunternehmen auszudehnen, bestätigt Marco Laudacher, Richter und Senatsvorsitzender des Bundesfinanzgerichtes Linz. Das BFG hatte beim EuGH ein Ersuchen zur Vorabentscheidung mit den dazu gehörenden massgeblichen Fragen eingebracht. Der EuGH hat nun auf das BFG geantwortet und nun muss die österreichische Regierung reagieren.

Durch den Verlust der Vergütungsfähigkeit hatten energie-intensive Wellnesshotels einen durchschnittlichen Mehraufwand von 23.000 Euro jährlich. Bei Thermenhotels liegt dieser Mehraufwand bei 70.000 Euro und mehr. "Die Streichung der Energieabgaben-Vergütung für Dienstleistungsbetriebe könnte den Staat also noch teuer zu stehen kommen", fasst Stefan Rohrmoser, zusammen. / red

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