Finanzpolizei bedrängt Saisonkräfte
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Finanzpolizei bedrängt Saisonkräfte

Wien. Die österreichische Finanzpolizei kontrolliert die Autos von Ausländern, die länger als einen Monat in Österreich beschäftigt und gemeldet sind - und straft diese ab. Das trifft auch Hotellerie und Gastronomie, selbst wenn das entsprechende Gesetz regional unterschiedlich interpretiert wird.

Im April 2014 trat in Österreich eine Novelle des Kraftfahrzeug-Gesetzes in Kraft, die nun Saison-Arbeitskräften schwer zu schaffen macht. "Im Sommer führte die Finanzpolizei im Raum Kitzbühel konzentriert Fahrzeugkontrollen durch. Ziel waren in Österreich gemeldete ausländische Mitarbeiter, die noch mit ausländischen Kennzeichen unterwegs waren", bestätigt Hoteldirektor Uwe Schramm vom A-rosa Kitzbühel. Konkret wurden zwei seiner Mitarbeiter direkt am Zufahrtsweg abgestraft. "Der Mitarbeiter unseres nur saisonal geöffneten Restaurants war erst wenige Monate im Land", bestätigt der Hotelier.

Schon immer verlangte das Gesetz, dass Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen bei der Gründung eines Hauptwohnsitzes in Österreich innerhalb eines Monats auch im Land angemeldet werden müssen und alle Abgaben fällig werden. In all den Jahren konnte die Frist bequem ignoriert werden, in dem das Fahrzeug zwischendurch in seinen "Heimathafen" gefahren wurde. Oder im Falle einer Kontrolle wurde dies zumindest behauptet. Der Missbrauch lag auf der Hand, Autos wurden teils über spezialisierte Firmen im Ausland angemeldet, aber in Österreich gefahren. Seit April nun impliziert der Hauptwohnsitz automatisch die Verpflichtung zur Auto-Ummeldung.

Davon betroffen sind aber nun auch Arbeitskräfte, die für einige Winter-Monate in den Skigebieten ihr Geld verdienen. Sie müss(t)en somit auch NoVA, Kfz-Steuer und Anmeldegebühren für ihre Privatautos zahlen. Mit der Novelle wird klargestellt, dass Personen mit Hauptwohnsitz in Österreich für ausländische Fahrzeuge innerhalb eines Monats eine inländische Zulassung vorweisen müssen.

Schramm erinnert, dass sich bei einem Mitarbeiter Steuer, Strafe und Ummeldung auf rund 2.900 Euro summiert habe. Dabei wohnten die Hotelmitarbeiter im konkreten Fall im Personalhaus, wo stets ein "Nebenwohnsitz" angemeldet wird. Für die Finanzpolizei war jedoch der Arbeitsplatz und eine Kitzbüheler Auto-Reparatur-Rechnung Beleg dafür, dass deren "Mittelpunkt des Lebensinteresses" in Österreich liege. Nur wer riskiert, keinen Wohnsitz in Österreich anzugeben, kann bis zu ein Jahr straffrei mit ausländischem Kennzeichen durch die Lande kurven.

Einheitliche Lösung drängt

Diese Jahresregel will nun der Goldegger Hotelier Sepp Schellhorn mittels parlamentarischem Entschliessungsantrag für alle Saison-Mitarbeiter durchsetzen. Der ehemalige Präsident der Österreichischen Hoteliervereinigung ist Tourismussprecher der Gruppe Neos, die seit dem Vorjahr im Parlament vertreten ist. Der Antrag soll im November im parlamentarischen Tourismusausschuss beschlossen werden.

Im Wiener Finanzministerium sieht man die Situation aber anders. Saisonkräfte müssten demnach ihr Auto gar nicht ummelden, weil ihr Lebensmittelpunkt nicht in Österreich liege. "Das ist ja die Absurdität föderaler Bürokratie, dass ein Finanzamt nicht weiss, was das andere tut", bestätigt Schellhorn – der Lebensmittelpunkt werde regional unterschiedlich interpretiert. Der Fall Kitzbühel ist offenbar alles andere als ein Einzelfall, wie mehrere Hoteliers bestätigen. Nachdem die Finanzpolizei seit April 2014 bei Kontrollen besonders PS-starker Fahrzeuge aus dem Ausland den Nutzern der ehemaligen Steuerlücke auf die Schliche gekommen war, ist schon mehrfach von gezielten Kontrollen in Tourismuszentren berichtet worden. Ob sich die Strassenkontrolle der Finanzpolizei am 24. Oktober in Sölden nur mit dem Grossimport von Getränken zwecks Schwarzverkauf befasst hat oder bei ausländischen Kennzeichen auch der Wohnsitz der Fahrzeughalter kontrolliert wurde, ist offen.

"Ohne es überzubewerten: Aber wenn Saisonkräfte aus Deutschland zum Nummernschild-Wechsel genötigt oder bestraft werden, trägt das zur Verunsicherung bei", befürchtet Schellhorn neue Hürden bei der Mitarbeitersuche. Es gibt nämlich durchaus NoVA-Ausnahmen zur Monatsfrist: Diese gilt für Messe- und Ausstellungsfahrzeuge, aber auch für Testautos von Journalisten. Die Hoteliers würden ihre temporären Arbeitskräfte aus dem Ausland in dieser Ausnahmeregelung gerne und schnell sehen... / FF

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