Augsburg. In seiner heutigen Ausgabe widmet sich das "hospitalityABC" dem Begriff "Kapitaldienst-Fähigkeit". Unsere Expertin Martina Fidlschuster, Geschäftsführerin der Hotour Unternehmensberatung aus Frankfurt, erläutert.
Die "Kapitaldienst-Fähigkeit" eines Kreditnehmers ist ein wesentlicher Punkt im Rahmen von Kreditprüfung und Rating. Sie bezeichnet die Fähigkeit, aus dem künftigen nachhaltigen Cashflow des Kredit-Engagements Zins- und Tilgungsleistungen zu den vereinbarten Fälligkeitsterminen zu erbringen.
Die Kapitaldienst-Fähigkeit ist auf Basis einer Prognose-Rechnung zu ermitteln, die wiederum essentieller Bestandteil der Vorbereitung auf den Kreditantrag ist und in der Regel im Rahmen eines Businessplans oder eines Gutachtens ausgearbeitet wird.