Italienische Hotels feiern eigenes Macron Gesetz
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Italienische Hotels feiern eigenes "Macron-Gesetz"

Rom. Italien hat jetzt sein eigenes "Macron-Gesetz". Am vergangenen Dienstag hat die italienische Abgeordneten-Kammer über ein spezielles Gesetz abgestimmt, dass den Hotels die Freiheit gibt, Zimmerpreise auf ihrer eigenen Website festzulegen – unabhängig jeglicher Online- oder Offline-Preisparitätsklauseln. Aber es gibt da einen Haken.

Das ursprüngliche "Macron-Gesetz" wurde diesen Sommer vom französischen Parlament gebilligt. "Italien und Frankreich haben die Paritätsklausel abgeschafft. Aus diesem Grund müssen die grössten Online-Betreiber nun die Folgen der Entscheidung dieser beiden Länder bedenken – zusammen bilden sie den grössten Tourismusmarkt der Welt", so Italiens Kultur- und Tourismusminister Dario Franceschini.

"Das neue Gesetz wird alle Markt-Teilnehmer dazu anregen, ihre angebotenen Dienste und ihre Organisation zu verbessern", bestätigte Bernabò Bocca, Präsident der italienischen Hoteliervereinigung Federalberghi. "Hotels, die ihre direkten Buchungen steigern wollen, werden verstärkt in Technologie und in die Ausbildung ihrer Mitarbeiter investieren, während Online-Anbieter, nun nicht mehr durch Paritätsklauseln geschützt, gezwungen sind, bei den Provisionen in den Wettbewerb zu treten und den von ihnen angebotenen Service zu verbessern."

Der Haken: noch immer ein Entwurf

Die Federalberghi gehört zu den ersten Vereinigungen, die ihre Stimme gegen die Entscheidung der italienischen Wettbewerbshüter der AGCM im vergangenen April erhoben hatten. Gemeinsam mit den französischen und schwedischen Behörden hatte die AGCM entschieden, die Paritätsklauseln abzuschaffen, die den Hotels von den OTAs auferlegt wurden, – allerdings nicht für Hotel-Websites. Die Federalberghi zog gegen diese Bestimmung mit allen Mitteln ins Feld und bat nicht nur die Regierung deshalb, sofort einzugreifen, sondern rief auch das italienische Verwaltungsgericht an. "Die neue Regelung schliesst auch die Wettbewerbslücke zu Frankreich und Deutschland, die seit Einführung des 'Macron-Gesetzes' im August 2014 und der Entscheidung des deutschen Kartellamts gegen die Paritätsklausel im Dezember 2013 bestanden hat", betonte Bocca.

Bei allem Enthusiasmus darf allerdings nicht vergessen werden, dass das Gesetz noch nicht vom Parlament gebilligt wurde und darüber hinaus noch den Senat passieren muss. Seit 2009 soll das italienische Wettbewerbsgesetz jedes Jahr vom Parlament verabschiedet werden, um alle Behinderungen eines wirklich freien Marktes zu beseitigen. Doch die nationalen Institutionen sind dieser Aufgabe nie nachgekommen, obgleich vereinzelte Regelungen hier und dort übernommen wurden.

Darüber hinaus ist die derzeitige Version des Gesetzes das Ergebnis langer Gespräche, in deren Rahmen zu viele Kompromisse eingegangen und viele Punkte geändert wurden. Dennoch wurde die Preisparität von einer grossen Mehrheit der Kammer abgeschafft, wobei 434 Stimmen dafür waren – bei vier Gegenstimmen und drei Enthaltungen. Damit dürfte das Gesetz mit ziemlicher Sicherheit auch den Senat passieren, wobei am Ende das vollständige Wettbewerbsgesetz zu Abstimmung steht.

Aus dem Parlament ist zu hören, dass der Prozess bis zum Jahresende abgeschlossen sein dürfte. / Massimiliano Sarti

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