Kennzeichnungspflicht für Allergene bleibt unklar
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Kennzeichnungspflicht für Allergene bleibt unklar

Magdeburg. Ab 13. Dezember 2014 droht deutschen Hoteliers neue Bürokratie – verordnet von der EU: Dann tritt eine Kennzeichnungspflicht für Allergene in Kraft. Es sei denn, Deutschland schafft bis dahin noch ein eigenes Gesetz oder eine Durchführungsverordnung.

Die Zusatz-Bemerkungen auf deutschen Speisekarten und auch schon bei Tagesgerichten könnten künftig endlos werden, sollten die Hoteliers und Gastronomen eben alle Allergene ausweisen müssen. Die angestrebte Kennzeichnungspflicht basiert auf der europäischen Lebensmittel-Informationsverordnung und wird gemäss europäischer Vorgaben mit allen daraus resultierenden Konsequenzen rechtskräftig.

Darauf wies die Food & Beverage Management Association jüngst auf ihrer Herbsttagung in Magdeburg hin. "Die Konsequenz könnte eine Welle von Abmahnungen in der Hotellerie und Gastronomie sein", fürchtet Verbandspräsident Udo Finkenwirth.

Das einhellige Fazit aus der Praxis fasste Jochen Oehler, Geschäftsführer der progros Einkaufsgesellschaft und langjähriges FBMA-Mitglied, zusammen: "Wir erwarten von den verantwortlichen Instanzen einen zeitlichen Aufschub und dass es dann zu einem späteren Zeitpunkt im Jahr 2015 klare Informationen zur Umsetzung der Anordnung geben wird. Denn vieles, was heute in der LMIV steht, ist für die Hotellerie und Gastronomie so gar nicht umsetzbar, weil praxisfremd", erklärte er.

Für die Übergangszeit empfehlen die Branchenkenner der FBMA daher, eine allgemeine Übersicht mit Angabe der Allergene und Speisen zu erstellen, um im Notfall diese zumindest vorlegen zu können bzw. aktiv darauf hinzuweisen, dass eine solche Übersicht im Betrieb vorhanden ist.

Melanie Müller, Ernährungsberaterin und Trainerin des DAAB e.V. führte aus, dass "… eine Spuren-Kennzeichnung für Allergene eine sinnvolle und derzeit noch freiwillige Angabe ist, die insbesondere aus Produkt-Haftungsgründen erfolgen sollte. Die Allergen-Kennzeichnung ist zum Schutz der Gesundheit des Allergikers und muss ernst genommen werden. Eine Falschinformation könne tatsächlich auch Lebensgefahr bedeuten - mit allen rechtlichen Konsequenzen", ergänzte sie. Die neue Verordnung hat zum Ziel, dass sich Allergiker nicht mehr im Restaurant outen müssen.

Eine gute Versorgung mit Allergen-Informationen könne über aktuelle Produkt-Datenblätter, wie sie über die EAN-Nummer im Internet leicht recherchierbar sind, gewährleistet werden, gab Marc Oliver Steins vom Dienstleister GS 1 Germany als Rat mit auf den Weg. / red

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