Liest Booking com eMails mit IHA wehrt sich
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Liest Booking.com eMails mit? IHA wehrt sich

Berlin. Der deutsche Hotelverband will nun schrittweise rechtliche Schritte gegen Booking.com einleiten, da der OTA den Hoteliers den direkten eMail-Kontakt zu seinem Gast verwehrt und zudem mitliest.

Markus Luthe, Geschäftsführer des Hotelverbands Deutschland, hat in seinem Online-Blog auf der Webseite des Verbands diese Woche angekündigt, Beschwerde beim Landesdatenschutz-Beauftragten einzulegen, um "das Vorgehen des Buchungsportals einer Aufklärung und rechtlichen Würdigung zuzuführen." Die Entscheidung dieses Experten könnte schneller erfolgen als wenn man den Weg über das Bundeskartellamt wählt.

Nach IHA-Auffassung liegt in dem konkreten Fall "ein krasser systematischer Bruch des durch § 88 TKG besonders geschützten Telekommunikationsgeheimnisses vor." Seit Frühjahr 2015 übermittle "eines der führenden Hotel-Buchungsportale in Deutschland und Europa" seinen Hotelpartnern nicht mehr die eMail-Adresse der Gäste. Will seitdem der Hotelier Kontakt zu seinem zukünftigen oder ehemaligen Gast aufnehmen, kann er dies ausschliesslich über das IT-System der Buchungsplattform tun. Die eMail-Adresse des Gastes wird durch eine angeblich verschlüsselte, temporäre, OTA-eigene eMail-Adresse ersetzt.

Begründet werde diese Vorgehensweise mit vermeintlich optimierter Datensicherheit, zu deren Zweck die Kommunikation "noch sicherer und reibungsloser" gestaltet worden sei. Das wiederum wertet die IHA als Strategie zum Sammeln von Kundendaten.

Entsetzt zeigt sich Luthe darüber, "dass das Online-Portal so weit gehen könnte, diese Gästekommunikation, bei der es ja um zeitkritische, sehr sensible Gesundheitsdaten oder privateste Informationen gehen kann, mitzulesen. Doch genau dieser Verdacht kam durch Schilderungen unserer Mitglieder vor ein paar Wochen auf und erhärtete sich seitdem immer mehr. Der OTA soll sogar nicht davor zurückgeschreckt haben, zu interagieren bzw. die Kommunikation sogar zu blockieren."

Die IHA habe sich deshalb direkt an den OTA gewandt und diesen aufgefordert, das rechtswidrige Mitlesen unverzüglich und für alle Zeiten zu unterlassen sowie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Booking.com liess laut Luthe die gesetzte Frist ohne Reaktion verstreichen; über zwei Wochen später erhielt der Verband ein abwiegelndes Schreiben. "Das Unternehmen teilte lapidar mit, dass es nicht "standardmässig" auf die Kommunikation zwischen Gast und Hotel zugreife. Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung wurde nicht abgegeben." Jetzt will die IHA eine Entscheidung. / kn

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