Österreich Über Öko Steuer Arbeitskosten senken
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Österreich: Über Öko Steuer Arbeitskosten senken

Wien. Die Österreichische Hoteliervereinigung hat ein Steuerkonzept präsentiert, das weit über ihre Kompetenz als Branchenvertreter hinausgeht. Stossrichtung der geforderten Änderungen ist die Entlastung der Arbeitskosten.

Die Arbeitskosten in Österreich sind hoch: Der BIP-Anteil von Steuern auf Arbeit liege in Österreich mit 26 Prozent deutlich über dem EU-Schnitt von 20 Prozent, so die ÖHV. Die von der Vereinigung erwünschte Entlastung von über 15 Milliarden Euro soll zu einem Viertel über Öko-Steuern finanziert werden.

Die Stossrichtung geht dabei Richtung Industrie und Transport-Gewerbe. Doch auch Konsumenten sollen bei den Öko-Steuern ihren Beitrag leisten. Die Forderung nach Entlastung der menschlichen Arbeitskraft über die CO2-Abgaben sei auch international mit dem Branchenverband HOTREC abgestimmt. Einen Eigenbeitrag seitens der Hotellerie, etwa in Form von Vermögens- oder Erbschaftssteuern, lehnte Hoch gegenüber hospitalityInside.com rundweg ab. Hotels hätten bei der jüngst wirksam gewordenen Steuerreform überdimensional beigetragen.

Insgesamt sieht das ÖHV-Modell die Reduktion der Abgaben-Quote generell von 43,7 auf 40 Prozent vor. Wie bei allen derartigen Vorschlägen soll der grösste Beitrag über eine Kostensenkung bei Verwaltung, Föderalismus und Förderungen erfolgen. Im Tourismus will ÖHV-Vizepräsident Gregor Hoch die Förderungen aber nicht reduziert sehen: "Wir stehen da für Best Practice. In keiner anderen Branche erreichen Förderungsmassnahmen vergleichbare wirtschaftliche Effekte." Hoch nennt dabei als Beispiel den Arbeitsmarkt. Während in den vergangenen sieben Jahren die gewerblichen Arbeitsplätze in Österreich um 1,5 Prozent zurück gingen, schuf Österreichs Tourismus 16.968 neue Jobs. Der Anteil des Tourismus an der Gesamt-Beschäftigung stieg zwischen 2008 und 2015 von 10,7 auf 11,7%.

Abschreibungen sollen der Realität entsprechen

Forderungen, die für Betriebe unmittelbar wirksam sind, betreffen in dem auf vier Säulen aufgebauten ÖHV-Modell nur die verkürzte Abschreibungsdauer. Neu ist dabei die Verzehnfachung der Obergrenze für sofort absetzbare Geringwertige Wirtschaftsgüter auf 4.000 Euro. Auch die gestaffelte Abschreibung des Investitionswerts in den ersten drei Jahren von max. 60 Prozent würde das System der Abschreibungsmodelle generell verändern. Bislang sind Abschreibungen ausschliesslich linear möglich. Obwohl z.B. der Wiederverkaufswert eines Firmenwagens nach dem ersten Jahr bei 50 Prozent des Neukaufpreises liegt.

Grundsätzlich sollen die Massnahmen die Investitionsbereitschaft stärken. Erhöhte Abschreibungen sind aber nur für Betriebe, die Gewinne erzielen, ein Thema. Doch laut den jüngsten Zahlen der KMU-Forschung befanden sich mehr als die Hälfte aller Tourismusbetriebe zuletzt in der Verlustzone.

Offen bleibt, wie stark sich Massnahmen zur Reduktion des Schwarzmarktes auf die Bilanzen auswirken werden. Auf Seite der Einnahmen sollte sich die Registrierkassen-Pflicht bemerkbar machen, auf der anderen Seite sollten die angekündigten steuerlichen Erleichterungen bei der Beschäftigung von Aushilfskräften die Schwarzarbeit reduzieren.

In welcher Form diese Idee, von der Bundesregierung im Rahmen eines Massnahmen-Pakets angekündigt, wirklich Gesetzeskraft erreicht, ist offen. Geplant wäre, dass Aushilfskräfte, die in einem anderen Unternehmen regulär beschäftigt sind, künftig 18 Tage steuerfrei dazuverdienen können und maximal 30,5% Abgaben Sozialversicherung leisten.

Diese auf Wunsch der Gastronomie in die Wege geleitete Massnahme verwundert alle Experten. Erstmalig könnten auch Besserverdiener über die Geringfügigkeitsgrenze hinaus steuerfrei dazu verdienen. Viele sehen auch die Aufforderung zum Missbrauch darin. Man betreibt zwei Hotels gesellschaftsrechtlich getrennt und kann sich das Personal 18 Tage gegenseitig steuerschonend "leihen". Weiterhin würden damit marginale Beschäftigungsverhältnisse gefördert, nicht aber die Arbeitslosigkeit reduziert.

Aushilfskräfte werden "billiger"

Auch in Sachen Registrierkassen-Pflicht wurden von der Regierung eine Reihe von Ausnahmen beschlossen, die überwiegend dem Tourismus zugute kommen – so die "Kalte-Hand-Regel": Umsätze, die ausserhalb von festen Räumlichkeiten erzielt werden sind künftig bis 30.000 Euro von der Registrierkassen-Pflicht ausgenommen. Es reicht, abends die Gesamteinnahmen einzutragen. Alm-, Berg- und Schutzhütten fallen ebenfalls unter diese Regelung. Manche wollten diesen Sommer wegen der aufwändigen Kassen den Betrieb einstellen – auch weil sie teilweise nicht ans Stromnetz angeschlossen sind.

Andererseits wurde ein Bereich verwässert, den vor allem die Gastronomie reklamiert hatte: Gemeinnützige Vereine, die Feiern veranstalten, dürfen ihre Einnahmen statt zwei nun drei Tage steuerbefreit absichern bei einer Obergrenze von 15.000 Euro…. Das bringt viele Gastronomen wieder "zum Kochen". / Fred Fettner

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