Paritätsklauseln Booking com und seine eigenen Regeln
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Paritätsklauseln: Booking.com und seine eigenen Regeln

Amsterdam/Berlin. Booking.com überraschte die deutsche Hotellerie mit der Erklärung, freiwillig auf die Paritätsklausel zu verzichten. Der deutsche Hotelverband wehrt sich gegen diese halbe Wahrheit und greift den OTA heftig an.

Booking.com, Teil der Priceline Group, hat am Dienstag für Deutschland bekannt gegeben, mit sofortiger Wirkung auf eine Durchsetzung seiner sogenannten weiten Paritätsklausel mit Unterkünften/Hotels zu verzichten. Der OTA wird deshalb seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie sonstige Verträge mit deutschen Unterkünften spätestens zum 1. Juli 2015 entsprechend anpassen.

Nach Booking.com-Auffassung profitieren damit deutsche Hotels wie deren Übernachtungsgäste von denselben Verbesserungen wie Verbraucher und Hotelbetreiber in Frankreich, Italien und Schweden.

Nach den neuen Regeln wird Booking.com, so das Unternehmen über sich selbst, im Verhältnis zu anderen Online-Hotelbuchungsportalen die bislang verlangte Preis-, Verfügbarkeits- und Konditionenparität aufgeben. Diese Massnahme erhöhe die Markt-Transparenz und intensiviert damit zugleich den Wettbewerb zwischen Online-Hotelbuchungsportalen. Denn es sei zu erwarten, dass Unterkunftsbetreiber in dem geänderten Umfeld ihre Übernachtungspreise und sonstigen Konditionen je nach Online-Hotelbuchungsportal differenzieren werden.

IHA: Missachtung des deutschen Kartellamts

Der deutsche Hotelverband ist mehr als verärgert über diese verschleierte Darstellung. "Booking.com … will auch zukünftig seine deutschen Hotelpartner zwingen, auf der Hotelhomepage keinesfalls günstigere Preise als auf dem Online-Buchungsportal anzubieten," hakt der Verband ein. "Damit will Booking.com die jüngst gegenüber den Kartell-Behörden in Schweden, Frankreich und Italien abgegebenen Selbstverpflichtungszusagen zur Verwendung von Meistbegünstigungsklauseln auch auf Deutschland ausweiten.

"Mit diesem Vorgehen missachtet Booking.com in krasser Weise die erst am 2. April 2015 ergangene Abmahnung des deutschen Bundeskartellamtes, das diese von Booking.com angebotenen Deals als eindeutig unzureichend eingestuft hat. Ebenso setzt sich Booking.com mit diesem Vorgehen über die einschlägige Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Düsseldorf hinweg", kritisiert Markus Luthe, Hauptgeschäftsführer des Hotelverbandes Deutschland, heftig. Man sei zuversichtlich, dass das deutsche Bundeskartellamt diese Wild-West-Methoden nicht akzeptieren werde.

Die IHA stellt ihre Sicht noch einmal klar: Die vorgeschlagenen Selbstverpflichtungen der Priceline-Tochter sähen vor, die Best-Preis-Klausel nicht mehr in Bezug auf andere Vertriebsportale einzufordern. Auch Verfügbarkeits- und Konditionenparität bezüglich anderer Portale wolle Booking.com aufgeben. Die Online-Vertriebskanäle der Hotels sollten allerdings weiterhin den Paritätsklauseln unterliegen, so dass der Hotelier auf seiner eigenen Website keine besseren Konditionen bieten darf als bei Booking.com. Das Hotel dürfe dort sogar nicht einmal über günstigere Preise auf anderen direkten Buchungskanälen informieren.

Was Booking.com nicht sagt: Seine "Selbstverpflichtungszusagen", die die Kartell-Behörden in Frankreich, Italien und Schweden am 21. April 2015 angenommen haben, sind zudem noch nicht rechtskräftig.

Darüber hinaus erklärte am 7. Mai 2015 das Handelsgericht in Paris Best-Preis-Klauseln von Expedia für nichtig; ebenso ist ein Verfahren gegen die Paritätsklausen von Booking.com beim französischen Handelsgericht noch anhängig. Luthe bleibt zuversichtlich. / kn

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23.4.2015

Paris/Rom. Ist das eine Neuauflage von David und Goliath? Sind europäische Hoteliers gegen Booking.com wirklich auf der Siegerstrasse? Nun ja, darüber lässt sich streiten. Zwar hören viele die neue Nachricht mit Genugtuung, doch Experten warnen weiterhin davor, dass Booking.com noch immer viel Macht über die Hoteliers hat. Viele lassen sich von der jüngsten Entscheidung nicht in die Irre führen. Sie sind sicher, dass Booking den Hotels garantiert einen Denkzettel verpassen wird, indem es anderen Online-Plattformen bessere Preise bietet, und am Ende sehen sich die Hoteliers gezwungen, wieder mit Booking zu kooperieren, um ihren RevPAR auf einem angemessenen Niveau zu halten. Die Kartellbehörden in Frankreich, Italien und Schweden haben mit ihrer Entscheidung, die vom Urteil der deutschen Wettbewerbshüter abweicht, den Ball nun wieder ins Rollen gebracht. Der Hintergrund und die Details zur Entscheidung rund um Booking.com.

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