Viel Wind um die Bezeichnung Motel
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Viel Wind um die Bezeichnung Motel

Berlin/München. Darf nur Motel One seine innerstädtischen Budgethotels "Motel" nennen? Lässt sich dieser Begriff überhaupt schützen? Darüber streiten in Deutschland zwei Hotelgesellschaften.

Zwischen der Motel One GmbH aus München und der Motel Group Berlin GmbH herrscht Unstimmigkeit. Brennpunkt der rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen beiden Parteien sei es, dass Motel One sich die alleinigen Rechte an der Bezeichnung "Motel" für Budget-Hotels in Städten zu sichern versuche und von Motel Plus erwarte, die Bezeichnung "Motel" aus dem Namen zu entfernen. Aufgebracht hat das Thema eine Pressemeldung, die die Interessen von Motel One in den Vordergrund stellt.

Die Rechtsanwälte von Motel One führten in ihrer Begründung aus, dass die Bezeichnung "Motel" bei Motel One gerade nicht im ursprünglichen Sinne für eine an Autobahnen gelegene Beherbergungsstätte benutzt werde. 'Motel' stehe hier vielmehr für anspruchsvolles Design in einem sehr günstigen Preissegment und zugleich für exzellente Standorte der Hotels. Durch diese Kombination habe Motel One den Begriff ‚Motel‘ für eine Hotelkette völlig neu definiert.

Demnach begannen die Querelen zwischen Motel One und der Motel Group Berlin bereits im Vorjahr, als die Berliner mit einem Haus namens "Motel Plus" auf den Markt kamen und sich damit als "Motel Group" positionierten. Dagegen intervenierte Motel One, aber bisher ohne Erfolg.

Angesichts zahlreicher innerstädtischer Motel-Projekte weltweit sehen die Anwälte von Motel Plus sich nun auch beim Streit um die Bezeichnung 'Motel' für ihre Häuser auf der sicheren Seite. Beklan Coskun, Geschäftsführer der Motel Group Berlin: "Weder hat Motel One das Konzept günstiger Hotels in Innenstädten erfunden, noch waren sie die ersten, die Hotels in Städten als 'Motel' bezeichnet haben." Motel Plus-Anwalt Peter Hense von der Rechtsanwaltssozietät Spirit Legal LLP: "Wir sehen der Auseinandersetzung vor Gericht gelassen entgegen. Der Begriff 'Motel' ist rein beschreibend für Beherbergungsunternehmen. Dem Versuch der Monopolisierung des Begriffs 'Motel' durch einen einzigen Marktbegleiter treten wir entschieden entgegen."

Dass Motel One Klage gegen die Hotelgruppe Motel Plus Group eingereicht hat, bestätigte ein Sprecher des Landgerichts München vor wenigen Tagen der "AHGZ". Der Verhandlungstermin sei für Mitte Januar 2015 angesetzt. Die Klage am Landgericht München I soll auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz lauten.

Stefan Lenze, Head of Development & Legal Motel One, zeigt sich gegenüber hospitalityInside.com gelassen: "Es handelt sich hier um ein Routineverfahren durch unsere Markenrechtsanwälte. Natürlich kann sich jeder Motel oder Hotel nennen, dabei jedoch nicht unsere Markenrechte verletzen". / red

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