500 Millionen für Schweizer Hotels gefordert
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500 Millionen für Schweizer Hotels gefordert

Bern. Die Verschärfungen in der Schweiz, verkündet am Mittwoch, verschlechtern die ohnehin schon dramatische Lage der Branche erneut. Um eine Konkurs- und Kündigungswelle ab 2021 abzufedern, fordert der Branchenverband HotellerieSuisse insbesondere Härtefallhilfen in Höhe von 500 Millionen Franken.

Die nächsten Einschränkungen im Tourismusbereich lösen in der Summe eine schwere Störung der touristischen Wertschöpfungskette aus, kritisiert der Verband scharf. Die aktuellen Massnahmen des Bundesrates sind nämlich nicht zeitlich begrenzt, sondern auf undefinierte Zeit ausgesprochen, stellt Christophé Hans, Leiter Public Affairs bei der HotellerieSuisse gegenüber diesem Medium klar. Als einen Lockdown könne man die neuen Regelungen deshalb nicht bezeichnen, aber diese beeinträchtigen die Nachfrage schwer.

Wie sich die einzelnen Massnahmen exakt in der Praxis auswirken, vermochte Hans gestern noch nicht zu sagen; Details lagen noch nicht vor. Gross ist allerdings auch in der Schweizer Hotellerie die Sorge, dass Sperrstunden und neue Limitierungen bei der Personenzahl in den Restaurants jetzt auch noch das Weihnachtsgeschäft zunichte machen. Sind 10% Auslastung in den Genfer Hotels nicht schon dramatisch genug?  

Foto: unsplash claudio schwarz purzlbaum

Deshalb sei insbesondere die Unterstützung wirtschaftlicher Härtefälle rasch und schweizweit nach einheitlichem Kriterienraster durch Bund und Kantone zu gewährleisten. Betroffenen Betrieben, die vor der Krise marktfähig waren, sollen verlorene Zuschüsse zugutekommen. Dafür seien für die Beherbergungsbranche 500 Millionen Franken notwendig, um den Schaden einigermassen in Grenzen zu halten. Diese Mittel, die je zur Hälfte vom Bund und von den Kantonen gezahlt werden, könnten laut Hans schon ab 1. Dezember 2020 zur Verfügung stehen.

Weitere Unterstützung für zweite Welle

Vor dem Hintergrund der aktuellen Zuspitzung fordert HotellerieSuisse weiter die sofortige Wiedereinführung des Systems der Überbrückungskredite gemäss Covid-19-Solidarbürgschaftsverordnung. Gleichzeitig sollen vereinfachte Verfahren und erweiterte Bezugsrechte bei der Kurzarbeit – analog der Regelungen im Frühjahr – bis Ende 2021 verlängert werden.
Mit einer langsamen Erholung kann erst im Verlaufe des nächsten Jahres, mit einer Normalisierung erst 2022 oder gar 2023 gerechnet werden. Falls es erneut zu einem gebietsweisen oder schweizweiten Lockdown kommen sollte, würden zahlreiche Hotels nicht überleben.

Wie berichtet, hatten im Juni ca. 3% der Hotelbetriebe eine Konkurs-Wahrscheinlichkeit von 60% und mehr angegeben. Mitte Oktober rechneten aber schon 6% mit einem solch hohen Konkurs-Risiko. Dabei sind vor allem städtische Betriebe betroffen: Die Konkurs-Wahrscheinlichkeit von 60% und mehr droht 12% der Betriebe in der Stadthotellerie, vor allem in Zürich und Genf. Allein auf die gesamte Stadthotellerie hochgerechnet sind aktuell rund 142 Betriebe konkursbedroht.

Der Verband sieht deshalb Bund und Kantone in der Pflicht, ergänzend ein touristisches Notprogramm aufzusetzen. Betroffene Unternehmen sollen einen monatlichen Anspruch auf Ersatz der fixen Betriebskosten erhalten, wenn eine zu definierende Verlustschwelle überschritten wird. In Anlehnung an die Härtefall-Regelung im Covid-Gesetz können als Richtwerte Einbussen von 40% zum Anspruch am Notprogramm berechtigen.

Die Konjunkturforschungsstelle der ETH prognostiziert in ihrer aktuellsten Tourismusprognose für das Tourismusjahr 2020 einen Rückgang der Übernachtungen um bis zu 50 Prozent. Der Umsatzverlust in der Hotellerie dürfte laut KOF 2020 rund 1,6 Milliarden und für den gesamten Tourismus über 10 Milliarden Franken betragen.

Auch deshalb fordert der Verband Schnelltests an den Landesgrenzen. Aber es gibt offenbar auch in der Schweiz zu viele Virologen mit zu viel Einfluss auf die Politik. / map

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