Längerer Lockdown Ruf nach veränderten Hilfen
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Längerer Lockdown, Ruf nach veränderten Hilfen

Berlin/Wien. Deutschland und Österreich haben den Lockdown verlängert. Die Corona-Hilfen fehlen immer noch: Die Grosshotellerie fällt durchs Raster. Die Insolvenzantragspflicht ist weiter ausgesetzt.

In den beiden Nachbar-Ländern wird der Lockdown verlängert, in Deutschland bis zum 14., in Österreich bis zum 7. Februar 2021. Gastronomie-Betriebe bleiben bis auf Ausser-Haus-Angebote geschlossen, Hotels dürfen weiterhin nur Geschäftsreisende aufnehmen. Kontakte sollen auf das absolute Minimum beschränkt werden. Schulen bleiben in beiden Ländern auch entsprechend lange geschlossen bzw. es wird auf Präsenzunterricht verzichtet.

In Deutschland wird es zudem Pflicht, in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Geschäften ausschliesslich medizinische Masken zu tragen. In Österreich wird zum neu eingeführten Zwei-Meter-Mindestabstand an allen öffentlichen Orten und am Arbeitsplatz die Verpflichtung zum Tragen von FFP2-Masken in allen Geschäften sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln eingeführt. Es herrscht Angst vor der ansteckenden Virus-Variante B.1.1.7, die nach ersten Erkenntnissen bereits relativ stark in Österreich verbreitet sein soll.

Foto: unsplash elena mozhvilo

In Deutschland wie auch in Österreich bitten die Regierungen die Unternehmen, möglichst Home Office-Lösungen anzubieten, um Ansteckungen zu verhindern. Eine Pflicht zum Home Office gibt es aber in beiden Ländern nicht. In Deutschland hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die entsprechende Verordnung erlassen, befristet bis 15. März 2021. Ausserdem können die einzelnen Bundesländer in Gebieten mit hohen Inzidenzen weiterhin über die allgemeinen Regeln hinausgehende Massnahmen ergreifen.

Verstärkte Tests

Bei Einreisenden aus Ländern, die als Verbreitungsgebiet problematischer Virusvarianten eingestuft werden, ist in Deutschland eine verschärfte Test- und Quarantänepflicht vorgesehen, ein Test vor Einreise z.B. obligatorisch. Darüber hinaus hat Deutschland bei Einreisen aus Risikogebieten zusätzlich neben der bestehenden zehn- bzw. nach negativem Test fünftägigen Quarantänepflicht eine Testpflicht bei Einreise eingeführt – entweder binnen 48 Stunden vor Einreise oder durch eine Testung unmittelbar nach Einreise. Zudem besteht bei der Einreise die Pflicht zur digitalen Einreise-Anmeldung.

Österreich setzt das Testen jetzt konstant um. So sind ab dem 25. Januar für verschiedene Berufsgruppen mit regelmässigem Kunden/Patienten/Schülerkontakt Corona-Tests vorgesehen, für Mitarbeiter in Alten- und Pflegeheimen wie bisher zweimal wöchentlich.

Endlich ein bisschen Beihilfe für die grossen Unternehmen

Da viele Unternehmen – schon lange – an die geltenden Obergrenzen der Beihilfen stossen, setzt sich die deutsche Bundesregierung laut Wirtschaftsministerium jetzt bei der Europäischen Kommission mit Nachdruck für die Anhebung der beihilferechtlichen Höchstsätze ein. Nach wie vor gelten für die Überbrückungshilfe III allerdings die Vorgaben des EU-Beihilferechts.

Wesentliche Punkte der Einigung zur Vereinfachung der Überbrückungshilfe III umfassen:

- Alle Unternehmen mit mehr als 30 Prozent Umsatz-Einbruch können die gestaffelte Fixkosten-Erstattung erhalten.
- Die Förderhöchstgrenze wird für die Monate November 2020 bis Juni 2021 auf bis zu 1,5 Mio. Euro pro Fördermonat angehoben, sofern beihilferechtlich zulässig.
- Abschlagszahlungen werden einheitlich gewährt bei der Überbrückungshilfe III nicht nur für die von den Schliessungen betroffenen Unternehmen und sie sind bis zu einer Höhe von bis zu 100.000 Euro für einen Fördermonat möglich statt bislang 50.000 Euro.
- Investitionen für die bauliche Modernisierung und Umsetzung von Hygienekonzepten ebenso wie Investitionen in Digitalisierung und Modernisierung können als Kostenposition geltend gemacht werden, wie z.B. Investitionen in den Aufbau oder die Erweiterung eines Online-Shops.

So erfreulich die Erhöhung der Fixkosten-Erstattung auf 1,5 Millionen Euro pro Monat auch ist, für die verbundenen Unternehmen ist auch dies weiterhin viel zu wenig. Schliesslich schlägt eine Fixpacht in der Regel mit 10-15% des Gesamtumsatzes zu Buche. Macht also bei einem Hotel mit 10 Millionen Euro Umsatz schon mal mindestens eine Million Pacht…

Ausserdem wird die Insolvenzantragspflicht für Geschäftsleiter von Unternehmen, die einen Anspruch auf die Gewährung finanzieller Hilfeleistungen im Rahmen staatlicher Hilfsprogramme zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie haben und rechtzeitig einen entsprechenden, aussichtsreichen Antrag gestellt haben, von Ende Januar bis Ende April 2021 ausgesetzt.

Ähnliche Probleme in Österreich

Die Präsidentin der Österreichischen Hoteliers-Vereinigung, Michaela Reitterer, fordert erneut die Ausdehnung von Wirtschaftshilfen für die Branche. Ein Fixkostenersatz für die Dauer der Pandemie reiche nicht. "Immer mehr grosse Arbeitgeber stossen an die Obergrenze des befristeten Beihilferahmens, da geht es um Millionen Arbeitsplätze in der EU", sagt auch sie. Bis grosse Würfe wie die geforderte EU-weite Erhöhung der Beihilfen-Obergrenzen gelängen, müssten kleinere Akzente gesetzt werden. Zudem seien finanzielle Erleichterungen für die Mitarbeiter nötig, denen jetzt Lohnbestandteile wie Trinkgelder und Überstundenentgelte fehlten.

Arbeitgeber benötigten mehr Planbarkeit, die die Regierung versprochen habe, so ÖHV-Generalsekretär Dr. Markus Gratzer: "Manche Krisen-Instrumente funktionieren gar nicht, manche nur schlecht", verweist Gratzer auf die Entschädigungen nach dem Epidemiegesetz oder den vermeintlich 30prozentigen Ausfallsbonus, der mit 60.000 Euro gedeckelt ist und zur Hälfte die Ansprüche auf den Fixkostenzuschuss reduziert: "Also bleiben höchstens 30.000 Euro pro Monat. Ein grösseres Hotel erwirtschaftet das in der Hochsaison am Tag. Für viele Leitbetriebe ist das dramatisch."

Unternehmen mit Hunderten oder Tausenden Beschäftigten stiessen schon vor Monaten an die Obergrenze von damals 800.000 Euro, die Ausweitung der EU um 200.000 Euro De-minimis-Beihilfen sei ein kleiner Schritt in die richtige Richtung. Die von Finanzminister Gernot Blümel als Obergrenze angepeilten drei Millionen Euro würden tatsächlich Arbeitsplätze retten.

Österreichs Kanzler Sebastian Kurz sagte diese Woche, es sei Mitte Februar geplant, die Lage für Gastronomie, Hotellerie und Veranstalter neu zu beurteilen. Eine Öffnung sei aber frühestens im März möglich. Das Finanzministerium kündigte an, von den Sperren betroffene Unternehmer bis zum Ende der Pandemie finanziell zu unterstützen. / kn

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