Baden Württemberg verlängert Stabilisierungshilfe
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Baden-Württemberg verlängert Stabilisierungshilfe

Stuttgart. Während der Dehoga-Bundesverband nach wie vor um den Ausbau der aktuellen Überbrückungshilfen für das Gastgewerbe kämpft, hat das Bundesland Baden-Württemberg Antragsfrist und Förderzeitraum für sein eigenes Hilfsprogramm verlängert. Der Dehoga Hessen und Bayern vertrauen weiter auf die Initativen des Bundes.

Das baden-württembergische Kabinett hat am 15. September beschlossen, die "Stabilisierungshilfe Corona für das Hotel- und Gaststättengewerbe" zu verlängern. Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut sagte dazu: "Mit dem sich abzeichnenden Ende der Aussengastronomie- und Feriensaison stehen viele Betriebe vor schwierigen Herbst- und Wintermonaten."

Betriebe mit Sitz in Baden-Württemberg können durch das Programm einmalige, nicht rückzahlbare Landeszuschüsse bekommen, wenn sie einen Liquiditätsengpass belegen können. Die Antragsfrist dafür wurde bis zum 20. November verlängert. Ebenfalls verlängert wurde der Förderzeitraum. Bisher konnten Betriebe für maximal drei zusammenhängende Monate im Zeitraum 1. Mai bis 30. November Stabilisierungshilfe 2020 beantragen, jetzt ist dies für maximal drei zusammenhängende Monate bis Dezember 2020 möglich.

Verständnis und konkrete Hilfe von Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut.Foto: Martin Stollberg

Umsatz-Schwellen gesenkt

Und: Bisher können nur Betriebe Stabilisierungshilfe beantragen, bei denen der HoGa-Umsatzanteil mindestens 50% beträgt. Dieser Schwellenwert wird auf 30% gesenkt. Damit ist auch ein Antrag für Stabilisierungshilfe z.B. von Freizeitparks, bei denen der HoGa-Umsatzanteil zwischen 30 und 49% liegt, oder von Bäckereien mit Cafés möglich. Betriebe mit einem HoGa-Umsatzanteil zwischen 50 und 100% erhalten weiterhin bis zu 3.000 Euro pro Betrieb plus 2.000 Euro pro rechnerischem Vollzeit-Beschäftigten, bis zur Höhe des Liquiditäts-Engpasses.

Für Betriebe mit einem HoGa-Umsatzanteil zwischen 30 und 49% berechnet sich die Obergrenze für die Stabilisierungshilfe wie folgt: 2.000 Euro pro Betrieb plus 1.000 Euro pro rechnerischem Vollzeit-Beschäftigten, bis zur Höhe des Liquiditäts-Engpasses. Auf eine Deckelung der Betriebsgrösse wird verzichtet, damit alle Betriebe im Land eine entsprechende Unterstützung erhalten können. Der Dehoga Baden-Württemberg hat sich massiv für dieses Hilfsprogramm eingesetzt und begrüsst die jetzt beschlossene Verlängerung.

Entweder oder

Die Stabilisierungshilfe Corona für das Gastgewerbe in Baden-Württemberg muss zwingend z.B. von einem Steuerberater oder Anwalt bescheinigt werden. Und: Sie kann nicht zusätzlich zur Überbrückungshilfe des Bundes, sondern nur anstelle derer beantragt werden. Deshalb weist der Dehoga Baden-Württemberg ausdrücklich darauf hin, dass gastgewerbliche Betriebe ihre Steuerberater gezielt auf das Landesprogramm "Stabilisierungshilfe Corona Gastgewerbe" ansprechen sollen, falls ein entsprechender Antrag noch nicht gestellt wurde. Wichtig dabei: Anders als beim bundesweiten Hilfsprogramm "Überbrückungshilfe" geht es beim Landesprogramm nicht um die Höhe des Umsatz-Rückgangs, sondern um den Liquiditäts-Engpass, also um die operativen Verluste, die entstehen, wenn der Betrieb z.B. aufgrund der Corona-Auflagen nicht kostendeckend arbeiten kann.

Der Dehoga wörtlich: "Wenn Ihr Steuerberater Ihnen mitteilt, dass Sie keine Hilfsgelder bekommen‚ weil der Umsatz-Rückgang nicht hoch genug ist, dann sollten Sie hellhörig werden. Möglicherweise wurde dann nur die Möglichkeit einer Antragsstellung für das Bundesprogramm, nicht aber für das Landesprogramm geprüft. Haken Sie in diesem Fall nach und fragen Sie nach dem Landesprogramm 'Stabilisierungshilfe'. Es geht um Ihr Geld!"

Hessen und Bayern vertrauen auf Bund

Ursprünglich wollte der Dehoga Hessen seiner Landesregierung ein vergleichbares Programm vorschlagen, dieses war aber abgelehnt worden. "Durch die Auswahl zwischen Überbrückungshilfe und Stabilisierungshilfe werden in Baden-Württemberg wesentlich mehr Betriebe erreicht als in anderen Ländern", ist Hauptgeschäftsführer Julius Wagner vom Dehoga Hessen überzeugt. Einen erneuten Anlauf in diese Richtung will er aber nicht mehr unternehmen.

"Viel wichtiger ist es uns jetzt, dass die bestehenden Überbrückungshilfen, die wir grundsätzlich für gut halten, entsprechend der Vorschläge des Dehoga Bundesverbandes verbessert werden", sagt er. Als Beispiele nennt er die Berechnung der Hilfen pro Arbeitsstätte und nicht pro Gesellschaft, die mehrere Betriebe unterhalte oder die Inkludierung des Unternehmerlohns in die Personal-Fixkosten. "Ausserdem," so Wagner "ist bei den Pachten jetzt auch mal die Immobilienwirtschaft gefragt, nicht immer nur die Politik."

Unter seinen Mitgliedern gebe es durchaus Unternehmer, die ihn beim Ruf um weitere staatliche Hilfen einbremsten. Das wichtigste für alle sei es, überhaupt wieder selbstverantwortlich arbeiten zu können.

Extrageld für Digitalisierung

Über einen kleinen Zusatzerfolg könnten sich die Hessen unterdessen freuen: Das Land stellt während der kommenden zwei Jahre rund sechs Millionen Euro für zwei Aktionen bereit: Zum einen handelt es sich um eine Digitalisierungsoffensive, die Betrieben – insbesondere auf dem Land – mit Unterstützung der Hessen Agentur zu einem optimierten digitalen Auftritt verhelfen soll und zum anderen geht es um eine Finanzspritze für die Anschaffung immobiler Wirtschaftsgüter, welche zuvor nicht förderfähig waren. "Das kann z.B. ein Kühlschrank sein oder eine neue Aussenbestuhlung", so Wagner.

Ein Bayern-spezifisches Gastgewerbe-Programm ist derzeit nicht in Sicht, sagte Dr. Thomas Geppert, Landesgeschäftsführer vom Dehoga Bayern. Die Soforthilfen des Landes für Unternehmen aller Branchen seien teilweise schon höher ausgefallen in anderen Ländern. Auch er präferiert eine Verbesserung der Überbrückungshilfen vom Bund. / sst

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