Berlin. "Das Gastgewerbe befindet sich im siebten Monat des zweiten Lockdowns. Viele unserer Betriebe sind am Ende ihrer Kräfte – finanziell, psychisch, emotional", sagte Dehoga-Chef Guido Zöllick und präsentierte Zahlen über ausbleibenden Hilfen und drohende Insolvenzen.
Der Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes und forderte erneut schnellere und verbesserte Hilfen für alle betroffenen Unternehmen sowie die Verlängerung des Insolvenzschutzes für klar definierte Sondersachverhalte.
Über 10% noch ohne Novemberhilfen
Laut einer aktuellen Dehoga-Branchenumfrage, an der sich in der Zeit vom 3.-5. Mai 4.720 gastgewerbliche Unternehmer beteiligten, verzeichneten die Betriebe im April Umsatzeinbussen in Höhe von 75,2% im Vergleich zum April-Umsatz im Vor-Corona-Jahr 2019. Noch immer aber warten 10,6% der Betriebe auf die vollständige Auszahlung der Novemberhilfe und 10,4% auf die Dezemberhilfe. Auch beim aktuellen Förderprogramm der Überbrückungshilfe III melden 79,2% noch keinen Eingang der dringend benötigten Gelder.
70% hängen von den Hilfen ab
Die stockende Auszahlung der Hilfen hat Folgen. Für 70% der Betriebe sind die offenen Zahlungen existenziell. Jeder vierte Unternehmer zieht eine Betriebsaufgabe in Erwägung. 6,1% der Betriebe sehen konkret die Gefahr, dass sie in den nächsten drei Wochen einen Insolvenzantrag für ihren Betrieb stellen müssen. Darüber hinaus reichen die Hilfen nicht aus. 27,6% der Unternehmer geben an, dass sie von den Fördergrenzen der Hilfsprogramme betroffen seien. Zudem würde die Überbrückungshilfe III nur 48% der Verluste abdecken.
Insolvenzen vermeiden!
Vor diesem Hintergrund hat Zöllick kein Verständnis dafür, dass die Bundesregierung den Insolvenzschutz nicht verlängern will. "Es ist absolut inakzeptabel, wenn Unternehmen, die ohne Verschulden in diese Notlage geraten sind, die keine Verantwortung für die Komplexität der Antragstellung tragen und die noch immer auf die Hilfen warten, jetzt gezwungen werden, einen Insolvenzantrag stellen müssen", so Zöllick. Gleiches gelte für die Unternehmen, die aufgrund der Höchstgrenzen bei der Überbrückungshilfe III noch keine ausreichenden Hilfen beantragen können. Für diese Unternehmen sei die Aussetzung der Antragspflicht dringend geboten.
"Wir appellieren an die politischen Entscheider, noch in dieser Woche die Verlängerung des Insolvenzschutzes für diese Ausnahme-Tatbestände zu beschliessen." Zöllick betontr weiter: "Es ist ein Gebot der Stunde, die Hilfslücken zu schliessen und das Überleben der Unternehmen zu gewährleisten. Wir sehen jetzt Licht am Ende des Tunnels. Es wäre verantwortungslos, bei den Unternehmen jetzt den Stecker zu ziehen, die ohne eigenes Verschulden in die Notlage geraten sind."
Hospitality-Experten und Insolvenz-Fachanwälte haben vor Wochen vor einer drohenden Insolvenz-Falle gewarnt. Sie waren schon Mitte März davon überzeugt, dass die Aussetzung der Insolvenz-Antragspflicht nicht verlängert werde. / kn