EU Parlament empfiehlt Kriterien für die kollaborative Wirtschaft
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EU-Parlament empfiehlt Kriterien für die "kollaborative" Wirtschaft

Brüssel. Das EU-Parlament verständigte sich am 15. Juni 2017 auf eine Entschliessung zum Umgang mit der sogenannten "Sharing Economy". Dem Missbrauch setzte das Parlament konkrete Kriterien entgegen – allerdings sind diese nicht bindend.

Diese nicht-bindende Entschliessung ist die Antwort des Parlaments auf die entsprechende Mitteilung der EU-Kommission über eine "Europäische Agenda für die kollaborative Wirtschaft" vom 2. Juni 2016.%20Die%20Abgeordneten%20schlagen%20u.a.%20folgendes%20vor:%20%20%20%20%20%20Privatpersonen%20vs.%20professionelle%20Anbieter:%20Effektive%20Kriterien,%20um%20zwischen%20Privatpersonen%20(z.B.%20einzelne%20B%C3%BCrger,%20die%20gelegentlich%20Dienstleistungen%20anbieten)%20und%20%22Professionellen%22%20zu%20unterscheiden,%20seien%20erforderlich,%20mit%20allgemeinen%20Grunds%C3%A4tzen%20auf%20EU-Ebene%20und%20Obergrenzen%20auf%20nationaler%20Ebene%20(z.B.%20einkommensbezogen);%20%20Verbraucher-Rechte:%20Verbraucher%20sollten%20%C3%BCber%20die%20Vorschriften%20f%C3%BCr%20jede%20Transaktion%20und%20%C3%BCber%20ihre%20Rechte%20informiert%20werden,%20und%20kollaborative%20Plattformen%20(wie%20z.B.%20Airbnb)%20wirksame%20Strukturen%20f%C3%BCr%20Beschwerde-Verfahren%20und%20die%20Beilegung%20von%20Streitigkeiten%20einrichten;%20%20Haftungsregelung:%20Die%20EU-Kommission%20soll%20die%20f%C3%BCr%20kollaborative%20Plattformen%20geltende%20Haftungsregelung%20schnellstm%C3%B6glich%20klarstellen;%20%20Arbeitnehmer-Rechte:%20Faire%20Arbeitsbedingungen%20und%20angemessener%20Schutz%20sollten%20f%C3%BCr%20alle%20Besch%C3%A4ftigten%20der%20kollaborativen%20Wirtschaft%20gew%C3%A4hrleistet%20sein;%20die%20elektronischen%20Bewertungen%20und%20Beurteilungen%20der%20Nutzer%20sollten%20ausserdem%20%C3%BCbertragen%20und%20gesammelt%20werden%20d%C3%BCrfen,%20da%20diese%20f%C3%BCr%20die%20Erwerbst%C3%A4tigen%20bei%20kollaborativen%20Plattformen%20ihren%20Wert%20auf%20dem%20digitalen%20Markt%20darstellen;%20%20Versteuerung:%20F%C3%BCr%20Unternehmen,%20die%20vergleichbare%20Dienstleistungen%20anbieten,%20sollten%20%C3%A4hnliche%20Steuerpflichten%20gelten,%20ob%20in%20der%20traditionellen%20oder%20in%20der%20kollaborativen%20Wirtschaft;%20die%20Abgeordneten%20bef%C3%BCrworten%20innovative%20L%C3%B6sungen,%20um%20die%20Einhaltung%20von%20Steuer-Vorschriften%20zu%20verbessern%20und%20fordern%20die%20Plattformen%20auf,%20zu%20diesem%20Zweck%20zusammenzuarbeiten.%20%20%20%20Die%20nicht%20bindende%20Resolution%20wurde%20mit%20510%20zu%2060%20Stimmen%20beschlossen,%20bei%2048%20Enthaltungen.%20/%20red" target="_blank">über diesen Link einsehbar). Die Abgeordneten schlagen u.a. folgendes vor:

Privatpersonen vs. professionelle Anbieter: Effektive Kriterien, um zwischen Privatpersonen und "Professionellen" zu unterscheiden, seien erforderlich, mit allgemeinen Grundsätzen auf EU-Ebene und Obergrenzen auf nationaler Ebene;

Verbraucher-Rechte: Verbraucher sollten über die Vorschriften für jede Transaktion und über ihre Rechte informiert werden, und kollaborative Plattformen wirksame Strukturen für Beschwerde-Verfahren und die Beilegung von Streitigkeiten einrichten;

Haftungsregelung: Die EU-Kommission soll die für kollaborative Plattformen geltende Haftungsregelung schnellstmöglich klarstellen;

Arbeitnehmer-Rechte: Faire Arbeitsbedingungen und angemessener Schutz sollten für alle Beschäftigten der kollaborativen Wirtschaft gewährleistet sein; die elektronischen Bewertungen und Beurteilungen der Nutzer sollten ausserdem übertragen und gesammelt werden dürfen, da diese für die Erwerbstätigen bei kollaborativen Plattformen ihren Wert auf dem digitalen Markt darstellen;

Versteuerung: Für Unternehmen, die vergleichbare Dienstleistungen anbieten, sollten ähnliche Steuerpflichten gelten, ob in der traditionellen oder in der kollaborativen Wirtschaft; die Abgeordneten befürworten innovative Lösungen, um die Einhaltung von Steuer-Vorschriften zu verbessern und fordern die Plattformen auf, zu diesem Zweck zusammenzuarbeiten.

Die nicht bindende Resolution wurde mit 510 zu 60 Stimmen beschlossen, bei 48 Enthaltungen. / red

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