Europäische Richtlinie und deutsche Beschlüsse
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Europäische Richtlinie und deutsche Beschlüsse

Brüssel/München/Berlin. Die Bürokratie in Europa hat so ihre Tücken, zumal sich Verordnungen nicht nur zwischen einzelnen Ländern, sondern auch noch zwischen deren einzelnen Staaten unterscheiden. Einen Zusammenfassung jüngster Entwicklungen zum Thema EU-Nachhaltigkeits-Reporting, zu Sonderfällen in Bayern und zum geplanten deutschen Einwanderungsgesetz.

Ab jetzt müssen alle EU-Staaten die neuen Reporting-Vorgaben der EU umsetzen. Foto: Parlement Europeen

EU billigt Corporate Sustainability Reporting Directive. Der Europäische Rat hat in diesen Tagen nach seiner Billigung den Weg für die Richtlinie zur Nachhaltigkeits-Berichterstattung geebnet. Nach Veröffentlichung im Amtsblatt der EU ist die Richtlinie innerhalb der nächsten 18 Monate in nationales Recht zu überführen. Bis spätestens Mitte 2024 müssen die Unternehmen, entsprechend dem Stufenplan für die Grössenkriterien, die CSRD-Richtlinie umgesetzt haben. Die EU will die nichtfinanzielle Berichterstattung auf dasselbe Niveau heben wie die finanzielle Berichterstattung. Das lässt erahnen, wie gross der Aufwand für die Unternehmen bei der Umsetzung der CSRD-Richtlinie sein wird.
hospitalityInside.com berichtete bereits ausführlich darüber am 5. August dieses Jahres.


Deutsches Kabinett beschliesst Fachkräfte-Zuwanderung. Von einer weiteren in dieser Woche getroffenen Entscheidung dürfte das gesamte deutsche Gastgewerbe profitieren: Die Bundesregierung hat am 30. November die Eckpunkte für eine leichtere Einwanderung von Fachkräften gebilligt. Arbeitssuchende aus anderen Ländern sollen Punkte bekommen, wenn sie z.B. gut deutsch sprechen. Sie sollen dann auch ohne einen bestehenden Arbeitsvertrag einreisen. Wer aus Drittstaaten kommt, soll in Deutschland auf Jobsuche gehen können - wenn er oder sie ein "gutes Potenzial" mitbringt. Kriterien dafür sind: Qualifikation, Sprachkenntnisse, Berufserfahrung, Deutschlandbezug und Alter. Laut Arbeitsminister Hubertus Heil benötigt Deutschland bis 2035 sieben Millionen Fachkräfte.

Auch sollen ausländische Berufsabschlüsse leichter anerkannt und digital eingereicht werden können. Die benötigten Unterlagen wie Zeugnisse sollen künftig auch auf Englisch oder in der Originalsprache akzeptiert werden können. Die Bundesregierung plant, aus den Eckpunkten im kommenden Jahr ein Gesetz zu machen.

Der Beschluss des Kabinetts ist nicht zu verwechseln mit der zuletzt diskutierten Reform der deutschen Staatsangehörigkeit. Den deutschen Pass soll nach Plänen von Innenministerin Nancy Faeser künftig bekommen, wer sich fünf Jahre in Deutschland aufhält, bisher waren es acht Jahre. Das Vorhaben steht bereits im Koalitionsvertrag der Ampel. Allerdings gibt es Bedenken der FDP.'


Bayern wegen zu strenger Corona-Regeln verurteilt. Der Freistaat Bayern hatte während der Corona-Pandemie besonders strenge Regeln umgesetzt, darunter auch zeitweise Ausgangsverbote. Das Bundesverwaltungsgericht verurteilte diese strengen Regeln nun am 22. November 2022. Die Urteilsgründe sollen voraussichtlich erst im Jahr 2023 zugestellt werden. Gesundheitsminister Klaus Holetschek und Justizminister Georg Eisenreich streben schon jetzt eine Klärung an: "Unabhängig hiervon befinden sich unsere Ministerien in Abstimmung, wie mit Anträgen für die Rückzahlung von Bussgeldern umzugehen ist."

Am 30. November gaben die beiden in München bekannt, dass sie eine Rückzahlung von Corona-Bussgeldern bei Verstössen gegen die Ausgangsbeschränkungen im Frühjahr 2020 unter bestimmten Voraussetzungen für möglich halten. Ihre Meinung: "In Fällen, in denen das mit dem Bussgeld geahndete Verhalten nach der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte nicht hätte untersagt werden dürfen, sollte grundsätzlich ein Bussgeld auch zurückgezahlt werden können, wenn die Bürger einen entsprechenden Antrag stellen. In dieser Haltung herrscht Konsens in der Staatsregierung."

Die Regelung dazu, wie der Freistaat in dieser Frage genau verfahren werde, sei noch in Arbeit. Die Staatsregierung analysiere das Urteil sowie die Urteilsgründe sorgfältig und ziehe die erforderlichen Konsequenzen. Dies beträfe auch die Frage nach dem weiteren Umgang mit Bussgeldbescheiden.


Bayern verbietet die Bettensteuer. Erleichterung in puncto Übernachtungssteuer meldet unterdessen der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband Bayern zur geplanten Einführung dieser Steuer in der Landeshauptstadt Müchen. Am 29. November wurde bekannt, dass die Bayerische Staatsregierung die Übernachtungssteuer in Bayern nun generell verboten wird). Bislang gibt es keine Gemeinde in Bayern mit einer solchen Steuer. Die Entscheidung auch München erregt darüber hinaus in ganz Deutschland Aufmerksamkeit, da sie eine bundesweite Signalwirkung haben könnte.


Bayern plädiert für flexiblere Arbeitszeiten. Erneut durfte sich der Dehoga Bayern über die Landesregierung freuen: Diese will offiziell erlauben, an einem Tag auch mehr als zehn Stunden zu arbeiten. Verbandspräsidentin Angela Inselkammer lobt dieses Vorhaben als "längst überfällige Anpassung an die Lebensrealität." Zudem betonte sie die Notwendigkeit der Branche, die Wochenarbeitszeit auf die Pläne der EU umzustellen. "Es ist nicht verständlich, dass immer weitere Möglichkeiten für Homeoffice geschaffen werden und gleichzeitig Mensch-zu-Mensch-Berufe, die nicht homeofficefähig sind, vergessen und damit unattraktiv gemacht werden." / kn

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4.8.2022

Dresden. Die heute noch veröffentlichten Nachhaltigkeitsberichte grosser Hotelgruppen werden in dieser Form künftig nicht mehr ausreichend sein. Sie sind zu unpräzise. Jetzt greift die EU-Kommission im grossen Stil ein: Im Juli hat sie die Implementierung der neuen Corporate Sustainability Reporting Directive beschlossen. In der Branche führt sie dazu, dass signifikant mehr Betriebe berichtspflichtig werden – und zwar schon ab 2024. Die Standards werden deutlich härter, externe Prüfungen zur Pflicht. Die Änderungen beschreibt Prof. Dr. Hannes Antonschmidt von der SRH Dresden School of Management.

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