München verurteilt Airbnb zu Daten Herausgabe
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München verurteilt Airbnb zu Daten-Herausgabe

München. Das Bayerische Verwaltungsgericht München hat Airbnb mit Sitz in Irland gestern dazu verurteilt, die Daten zu Gastgebern von vermittelten Wohnungen an die Landeshauptstadt München herauszugeben. Andernfalls drohen hohe Strafen. Die österreichische Hoteliervereinigung applaudiert, und Airbnb kündigt parallel in den Medien an, so gross wie Amazon werden zu wollen.

Airbnb Ireland muss Daten zu Gastgebern von vermittelten Wohnungen an die Landeshauptstadt München herausgeben. Dies hat die 9. Kammer des Bayerischen Verwaltungsgerichts München mit Urteil vom 12. Dezember 2018 entschieden und damit die Klage der Airbnb Ireland UC abgewiesen.

Konkret soll Airbnb nun für den Zeitraum Januar 2017 bis einschliesslich Juli 2018 die Anschriften der angebotenen Wohnungen sowie die Namen und Anschriften der Gastgeber mitteilen. Laut Gericht sei das Unternehmen trotz ihres Firmensitzes in Irland an nationale Vorschriften gebunden. Weder sei die Republik Irland für die Überwachung des Zweckentfremdungsrechts in München zuständig noch gelte irisches Recht. Nach EU-Recht sie das Verlangen nach diesen Auskünften zulässig – als Massnahme zur Überwachung des Zweckentfrem-dungsrechts. Als Wohnungsvermittler sei Airbnb verpflichtet mitzuwirken, die Daten zur Verfügung zu stellen. Dies alles sei ebenfalls verfassungsgemäss und stosse auf keine datenschutzrechtlichen Bedenken. Auch die Androhung des Zwangsgeldes in Höhe von 300.000 Euro für den Fall der Zuwiderhandlung sei rechtmässig.

Gegen das Urteil kann Airbnb innerhalb eines Monats Berufung beantragen.

Nach dem bayerischen Zweckentfremdungsrecht ist eine Vermietung von privaten Wohnräumen länger als acht Wochen im Kalenderjahr für Zwecke der Fremdbeherbergung genehmigungspflichtig. Dadurch soll vermieden werden, dass Wohnraum dem Wohnungsmarkt entzogen wird. Darum hat die beklagte Landeshauptstadt München Airbnb aufgefordert, sämtliche das Stadtgebiet betreffende Inserate, welche die zulässige Höchstvermietungsdauer überschreiten, mitzuteilen.

Die österreichische Hotellerie kämpft derzeit ebenfalls um eine einheitliche Regelung im ganzen Land. Das Münchner Urteil motiviert ÖHV-Präsidentin Michaela Reitterer: Sie forderte gestern, dass Wien "nachziehen soll".

Airbnb-Mitgründer: Bald so gross wie Amazon…

Gleichzeitig zitierte der Online-Dienst gruenderszene.de gestern aus einem "Handelsblatt"-Interview mit Airbnb-Mitgründer Nathan Blecharczyk. Er kündigte an, im Juli 2019 für einen Börsengang bereit zu sein. "Wir möchten Investoren, die nicht nur aufs nächste Jahr blicken", sagte der Airbnb-Mitgründer und beschrieb seine Perspektive: "Wir wollen eine Firma aufbauen, die erst in zehn Jahren ihren maximalen Wert erreicht und sich um alle ihre Interessengruppen kümmert: die Gäste, die Gastgeber, die Städte, die Mitarbeiter, die Investoren … Wir können eines Tages so gross sein wie Amazon oder Google".

Laut Blecharczyk hat Airbnb im 3. Quartal 2018 mit mehr als einer Milliarde Dollar sein bislang bestes Quartalsergebnis erzielt. Der Geschäftskundenbereich "Airbnb for Work" habe sein Ergebnis im Vergleich zum Vorjahr beispielsweise verdreifacht. In den zwölf Monaten bis zum Ende Juni 2018 habe es sieben Millionen Airbnb-Buchungen aus Deutschland in andere Länder sowie 3,6 Millionen Buchungen aus dem Ausland nach Deutschland gegeben. Die neue Sparte "Entdeckungen" – Aktivitäten von und mit Einheimischen – sei hierzulande seit dem Start 2017 etwa 11.000 Mal genutzt worden.

Im Bezug auf den Streit mit den Städten sagte er: "Natürlich muss es Regeln geben". Mit 400 Städten und Regionen habe man sich etwa schon geeinigt, Tourismus-Abgaben direkt von den Gästen einzuziehen und an die Behörden abzuführen. In Deutschland sei das bereits in Frankfurt und Dortmund der Fall, ab dem 1. Januar 2019 auch in Dresden. / kn

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