Urteil und ID Codes Österreich und Italien wehren sich gegen Sharing Vermieter
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Urteil und ID-Codes: Österreich und Italien wehren sich gegen Sharing-Vermieter

Wien. Österreichs Oberster Gerichtshof hat ein richtungweisendes Urteil in Sachen Sharing-Angebot gesprochen: Wer seine Mietwohnung über eine Plattform untervermietet, riskiert den eigenen Mietvertrag. Auch Italien wehrt sich jetzt gegen Airbnb und fordert einen ID-Code für Kurzzeit-Vermieter.

Sharing bleibt damit möglich, Bereicherung im grossen Stil aber nicht, freut sich die Österreichische Hoteliervereinigung. Denn das aktuelle Urteil dürfte auf einen grossen Teil der Sharing-Angebote zutreffen. Der OGH hat damit zum wiederholten Mal einen Riegel vorgeschoben.

Wer seine Mietwohnung also über eine Plattform untervermietet, riskiert den eigenen Mietvertrag. Die Einnahmen müssen jedenfalls vorsichtig kalkuliert werden und sollten die Miete nicht übersteigen. "Der OGH schiebt dem Mieten von Wohnungen, um sie dann über Plattformen gewinnbringend weiterzuvermieten, richtigerweise einen Riegel vor", begrüsst ÖHV-Präsidentin Michaela Reitterer den Spruch. Der OGH hatte bereits 2014 entschieden, dass Eigentumswohnungen nur über Sharing-Plattformen vermietet werden dürfen, wenn alle Miteigentümer zustimmen.

Nächster Schritt: Daten fürs Finanzamt

"Damit ist klar: Die gewerbsmässige Beherbergung gehört in professionelle Hände, wenn sie einen gewissen Rahmen überschreitet", hält Reitterer fest – aus mehreren Gründen: Werden Wohnungen an Touristen vermietet, verknappen sie das Angebot auf dem Wohnungsmarkt und die Mieten steigen.

Noch drastischer seien die Auswirkungen auf Volkswirtschaft, Arbeitsmarkt und öffentliche Hand: Eine einzige Plattform soll 2016 mehr als 80 Millionen Euro umgesetzt haben – ohne einen einzigen Mitarbeiter in Österreich. "Qualitätshotels beschäftigen für Umsätze in der Höhe 800 bis 1.000 Mitarbeiter und führen dafür Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge in Millionenhöhe ab", macht Reitterer deutlich. Dass die Regierung die Sharing Economy-Unternehmen verpflichten will, Steuerdaten an die Finanzbehörde zu übermitteln, stösst ins selbe Horn: "Zusammen mit diesem richtungweisenden OGH-Spruch beginnen für viele Super-Hosts spannende Zeiten".

AUCH ITALIEN FORDERT JETZT ID-CODES

Italiens neues nationales Tourismusministerium unter der Leitung von Gian Marco Centinaio will dem französischen und englischen Beispiel folgen und plant die Einführung eines obligatorischen Identifikationscodes für jede touristische Unterkunftslösung und/oder Kurzzeit-Miete. Wer die geplante Bestimmung nicht einhält, zahlt eine Geldstrafe von bis zu 100.000 Euro, wie es bereits im Vereinigten Königreich der Fall ist, sagte Centinaio gegenüber der Zeitung "Il Sole 24 Ore".

Seine Absichten sind klar: eine bessere Kontrolle irregulärer Aktivitäten und die endgültige Erhebung der 21prozentigen Pauschalsteuer auf kurzfristige Wohnungsvermietungen. Eine solche Abgabe wurde im April 2017 von der vorherigen Regierung eingeführt, aber viele Plattformen weigern sich dennoch, als Steuereintreiber aufzutreten, wie es die Bestimmung vorsieht. Insbesondere Airbnb ist es gelungen, das Problem einzufrieren, dank einer zeitlich gut gewählten Berufung beim Verwaltungsgericht erster Instanz, bei dem der Fall noch anhängig ist.

Seit September 2017 wendet die Region Lombardei einen eigenen Identifikationscode an: Ein lokales Gesetz verlangt nämlich, dass jeder, der Zimmer oder Wohnungen online bewirbt oder verkauft, einen Code haben muss, sonst riskiert er eine Geldstrafe ab 2.500 Euro. Ein ähnliches Gesetz wird derzeit auch in der Region Venetien diskutiert. / red, MAS

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