Fondsnamen werden ESG-bereinigt

Fondsnamen werden ESG-bereinigt

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Bei der Wahl des Fonds lassen sich Investoren auch vom Namen leiten. Hier wird nun Klarheit geschaffen. / © Charlie Harris, Unsplash

Ab 21. November 2024 gelten neue Regeln für die Namensgebung von Fonds, die ESG- oder Nachhaltigkeitsaspekte im Namen hervorheben. Noch bis Mai gilt teilweise eine Übergangsfrist, spätestens dann muss der Name den Vorgaben entsprechen – oder geändert werden. 

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