Erweiterte Überbrückungshilfe verfehlt wieder den Mittelstand
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Erweiterte Überbrückungshilfe verfehlt wieder den Mittelstand

Berlin. Die deutsche Bundesregierung hat ihre Corona-Überbrückungshilfe für kleinere und mittlere Unternehmen verlängert und ausgedehnt. Auch der Zugang wurde vereinfacht. Grosse Teile der Hospitality-Branche werden davon aber gar nicht erreicht.

Für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Pandemie einstellen oder stark einschränken mussten, stellt der Bund im Rahmen seines Konjunkturprogramms branchenübergreifend insgesamt rund 25 Milliarden Euro an Überbrückungshilfe bereit. Diese Förderung wird jetzt für die Monate September bis Dezember 2020 verlängert und ausgeweitet, so der Beschluss der Bundesregierung diese Woche.

Auch das nachgebesserte Überbrückungsprogramm kommt für die grössten 60 deutschen Hotelgesellschaften nicht zum Tragen.Foto: unsplash ben green

Wie weit reicht die Überbrückungshilfe?

Antragsberechtigt sind Unternehmen, die entweder einen Umsatzeinbruch in Höhe von mindestens 50% in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber den Vorjahresmonaten erlitten haben, oder die im selben Zeitraum insgesamt einen durchschnittlichen Umsatzeinbruch von mindestens 30% pro Monat verzeichnen mussten. Bei einem Umsatzrückgang von weniger als 30% wird weiterhin keine Überbrückungshilfe ausgezahlt.

Die Höhe der Überbrückungshilfe richtet sich nach den betrieblichen Fixkosten und dem Ausmass des erlittenen Umsatzrückgangs. Im Detail heisst das: Bei einem Umsatzrückgang im Fördermonat gegenüber dem Vorjahresmonat zwischen 30 und 50% werden 40% der förderfähigen Fixkosten erstattet, bei einem Rückgang zwischen 50 und 70% insgesamt 60% der förderfähigen Fixkosten, und bei einem Umsatzrückgang von über 70% beträgt die Überbrückungshilfe 90% der förderfähigen Fixkosten. Förderfähige Fixkosten sind u.a. Mieten und Pachten, Finanzierungskosten, weitere feste Ausgaben, Kosten für Auszubildende und Grundsteuern.

Pauschale für Personal verdoppelt

Aufwendungen für Personal, das nicht in Kurzarbeit geschickt werden kann, können durch eine Pauschale der förderfähigen Fixkosten unterstützt werden. Diese Pauschale wird verdoppelt: Um den teilweise hohen Personalkosten Rechnung zu tragen, die zum Betriebserhalt notwendig sind, steigt die Personalkosten-Pauschale auf 20% der förderfähigen betrieblichen Fixkosten. Bislang betrug sie pauschal 10%. Es soll damit insbesondere jenen Unternehmen geholfen werden, die weiter Arbeitnehmer in Beschäftigung halten.

Die maximale Höhe der Überbrückungshilfe beträgt 50.000 Euro pro Monat. Damit können Unternehmen je nach Höhe betrieblicher Fixkosten für die vier Monate bis zu 200.000 Euro an Förderung erhalten. Und um auch kleinen Unternehmen mit wenigen Beschäftigen und sehr hohen Fixkosten spürbar zu helfen, entfallen ab September die entsprechenden Höchstgrenzen der Überbrückungshilfe. Bisher galt für Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten eine Höchstgrenze von 9.000 Euro, für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten eine Höchstgrenze von 15.000 Euro.

Wie bisher wird auch die verlängerte und erweiterte Überbrückungshilfe in einem vollständig digitalisierten Verfahren beantragt und bearbeitet. Die Antragstellung erfolgt auch im neuen Verfahren über einen "prüfenden Dritten".

Grössere Hotelgruppen erneut aussen vor

Michael Lidl, Geschäftsführender Gesellschafter der Treugast Unternehmensberatung aus München, bewertet die Ausdehnung der Hilfen eher skeptisch. "Die Verlängerung der Überbrückungshilfe ist absolut richtig und notwendig für alle Unternehmen mit einer positiven Fortführungsprognose. Jeder muss sich aber im Klaren sein, dass die aktuellen Massnahmen zu einer massiven Überschuldung der Hotelbetriebe führen. Dabei wird viel zu wenig Fokus auf die Bewertung der langfristigen Fortführungsprognosen und der nachhaltigen Überlebenschance der Hotels gelegt," sagt er. "Vorerst werden dadurch Insolvenzen vermieden. Einem Teil der KMUs sichern diese Massnahmen das langfristige Überleben, für einen anderen Teil ist es ein Sterben auf Raten."

Lidl kritisiert zudem, dass auch dieses Überbrückungs-Programm für die grössten 60 deutschen Hotelgesellschaften nicht zum Tragen kommt und deren Überlebenschance deshalb durch diese Erweiterung unberührt bleibt. Diese Unternehmen erhalten keine Überbrückungshilfe, weil sie nicht als KMUs zählen, weil mindestens zwei der folgenden Kriterien überschritten werden: Bilanzsumme von über 43 Millionen Euro, ein Umsatz von über 50 Millionen Euro und/oder mehr als 249 Mitarbeiter. - Weitere Details beim Bundesfinanzministerium. / red

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