Amsterdam. Eine neue EU-Richtlinie soll u.a. Eltern eine höhere Work-Life-Balance ermöglichen. Die Regel ist bereits seit 2. August in Kraft. Die Arbeitgeber im Gastgewerbe trifft das Novum noch einmal schmerzlich, da sie auch ohne das keine Mitarbeiter mehr finden und ohnehin schon Probleme haben, flexible Arbeitszeiten zu einzurichten.
Die bereits 2019 verabschiedete EU-Regelung zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Eltern und pflegende Angehörige ist nun Realität geworden. Sie zielt darauf ab, eine bessere Vereinbarkeit von persönlichen Verpflichtungen und beruflichen Perspektiven in ganz Europa zu gewährleisten. Die Mitgliedstaaten hatten drei Jahre Zeit für die Umsetzung in nationales Recht – jetzt müssen sich die Unternehmen daran halten.
Grundsätzlich ist gegen diese neue Regelung gar nichts einzuwenden, sie trifft allerdings die Hotel-Branche zu einem extrem unglücklichen Zeitpunkt.
Seit 2. August 2022 müssen alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union die am 13. Juni 2019 verabschiedeten EU-weiten Regeln zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Eltern und Betreuer anwenden. Nach Angaben der EU-Kommission legen die neuen Regeln "Mindeststandards für Vaterschafts-, Eltern- und Pflegeurlaub fest und schaffen zusätzliche Rechte, darunter das Recht, flexible Arbeitsregelungen zu beantragen, die es den Menschen ermöglichen, Familienleben und Karriere zu vereinbaren, ohne auf eines von beidem verzichten zu müssen."
Gleiche Chancen und Möglichkeiten
Die Richtlinie zielt darauf ab, die Beteiligung von Frauen am Arbeitsmarkt und die Inanspruchnahme von familienbezogenem Urlaub und flexiblen Arbeitsregelungen zu erhöhen, erklärt die Website der Europäischen Kommission. Insgesamt ist die Beschäftigungsquote der Frauen in der EU 10,8% niedriger als die der Männer. Darüber hinaus arbeiten nur 68% der Frauen mit Betreuungsaufgaben, gegenüber 81% der Männer mit den gleichen Aufgaben.
"Die EU-Richtlinie zur Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben ermutigt Männer und Frauen, Erziehungs- und Betreuungsaufgaben besser zu teilen. Männer und Frauen verdienen die gleiche Chance, Eltern- und Betreuungsurlaub in Anspruch zu nehmen, sowie gleiche Möglichkeiten, am Arbeitsmarkt teilzunehmen und sich dort zu behaupten", sagte die für Gleichstellung zuständige Kommissarin Helena Dalli.
• Vaterschaftsurlaub: Berufstätige Väter haben Anspruch auf mindestens 10 Arbeitstage Vaterschaftsurlaub um den Zeitpunkt der Geburt ihres Kindes. Der Vaterschaftsurlaub muss mindestens in Höhe des Krankengeldes vergütet werden.
• Elternurlaub: Jeder Elternteil hat Anspruch auf mindestens vier Monate Elternurlaub, von denen zwei Monate bezahlt werden und nicht übertragbar sind. Die Eltern können beantragen, ihren Urlaub in flexibler Form zu nehmen, entweder in Vollzeit, in Teilzeit oder in Teilen.
• Urlaub für Pflegepersonen: Alle Arbeitnehmer, die einen Angehörigen oder eine im selben Haushalt lebende Person persönlich betreuen oder unterstützen, haben Anspruch auf mindestens fünf Arbeitstage Pflegeurlaub pro Jahr.
• Flexible Arbeitsregelungen: Alle berufstätigen Eltern mit Kindern bis zu mindestens acht Jahren und alle pflegenden Angehörigen haben das Recht, reduzierte Arbeitszeiten, flexible Arbeitszeiten und Flexibilität am Arbeitsplatz zu beantragen.
Mehr Zeit für das, was uns wichtig ist
Die Vizepräsidentin für Werte und Transparenz der Europäischen Kommission, Věra Jourová, erklärt: "In den vergangenen zwei Jahren haben viele Europäer Schritte unternommen, um sich auf das zu konzentrieren, was ihnen wirklich wichtig ist. Mit mehr Flexibilität und neuen Rechten bietet ihnen die Richtlinie zur Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben ein Sicherheitsnetz, um dies unbesorgt tun zu können. In der gesamten EU haben Eltern und Betreuer jetzt mehr garantierten Urlaub mit einem fairen Ausgleich. Das bedeutet, dass wir uns um die Menschen kümmern können, die wir lieben, ohne die Liebe zu unserer Arbeit zu opfern.
In einem nächsten Schritt wird die Kommission prüfen, ob jeder Staat diese Massnahmen befolgt hat, und gegebenenfalls Massnahmen ergreifen. / Sarah Douag