Folgenreich MyTaxi erstreitet Rabatt Aktionen
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Folgenreich: MyTaxi erstreitet Rabatt-Aktionen

Hamburg. Disruption stückchenweise: Der deutsche Bundesgerichtshof BGH) erlaubt es dem Anbieter, ab sofort Gutscheine anzubieten und umfassende Bonus-Aktionen zu starten. Das ist ein harter Schlag für das traditionelle Taxi-Gewerbe in Deutschland. Hoteliers sollten Bescheid wissen, wenn Gäste nach dem günstigsten Taxi fragen.

Mit seinem Urteil hat der BGH in Karlsruhe Anfang April geklärt, dass MyTaxi seinen Kunden Gutscheine in der Form anbieten darf, wie sie Bestandteil der Klage waren. Anlass für die Verhandlung war das deutschlandweite Verbot, das die Taxi Deutschland eG im Januar 2016 gegen MyTaxi vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main erwirkt hatte. MyTaxi hatte daraufhin vor dem Bundesgerichtshof erfolgreich Berufung eingelegt.

Der Hintergrund: In den letzten Jahren hatte das zum Daimler Konzern gehörende Startup MyTaxi in einigen deutschen Städten zeitlich beschränkte Rabatt-Aktionen gestartet. Dabei reduzierte sich der Fahrpreis für MyTaxi-Kunden bis zu 50%. Die Hälfte des Preises übernahm MyTaxi, so dass dem Betreiber des Taxis kein finanzieller Nachteil entstand. Gegen diese Aktionen hatte der Verband Taxi Deutschland geklagt, weil es ihrer Meinung nach der Tarifpflicht widersprach. Diese sieht feste Ruf- und Kilometerpreise vor.

Nun darf MyTaxi in allen deutschen Städten Gutscheine in beliebiger Form und Höhe anbieten. "Viele Fahrgäste sind vor den Gutschein-Aktionen lange nicht mehr mit einem Taxi gefahren”, erklärte Alexander Mönch, General Manager bei MyTaxi in Deutschland und Österreich. "Im Ergebnis wird das Taxi danach wieder häufiger genutzt". Er betrachtet das Urteil als dringend benötigten im Mobilitätsmarkt, da künftig auch weitere neue Mobilitätsformen wie Shuttle-Services und Ridesharing-Anbieter auf den Markt drängen werden.

Gleich nach dem Urteil, pünktlich zu Ostern, startete MyTaxi dann auch die Aktion "Oster-Gutschein", konkret mit dem "MyTaxi Gutschein-Doppel… Denn mit den 5 € Gutschein-Codes HIN und WEG kannst du gleich zweimal fahren und sparen".

Michael Müller, Präsident des Deutschen Taxi- und Mietwagenverbandes, zeigte sich nach dem Urteil enttäuscht: "Nun sehen wir den fairen Wettbewerb in der Taxibranche gefährdet. Denn das Gewerbe wird von kleinen Unternehmen getragen, die Rabatt-Schlachten grosser Konzerne nicht mitgehen können. Dumpingpreise können die Taxi-Landschaft in Deutschland brachial verändern. Wir befürchten nun, dass viele kleine Taxi-Unternehmen und die von diesen in Selbstorganschaft betriebenen Vermittlungszentralen in den Ruin getrieben werden".

Wie das Magazin grunderszene.de einschätzt, wird das BGH-Urteil nun auch die Türen für viele andere Anbieter öffnen: Uber beispielsweise darf in Deutschland zwar seinen Fahrdienst nicht anbieten, aber "über seine Plattform Taxis vermitteln. Und dann jetzt auch Rabatte gewähren. Auch andere internationale Anbieter dürfte nach diesem Urteil Interesse am deutschen Markt gefunden haben. … Ähnlich wie vor ein paar Jahren im Busfernreisemarkt droht ein gigantischer Preiskampf. Am Ende geht es um die Vormachtstellung in einer Branche, die 2016 immerhin 4,3 Milliarden Euro Umsatz machte". / red

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