IHA Schon wieder Ärger mit den OTAs
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IHA: Schon wieder Ärger mit den OTAs

Berlin. Neuer Ärger mit den OTAs: Das Landgericht Köln hat die Berufung des Hotelverbandes Deutschland zum Urteil im Fall Expedia abgewiesen und TripAdvisor plant auch in Deutschland die Einführung eines fragwürdigen Warnhinweises. Der Verband wehrt sich energisch gegen drohende Schäden für die Branche. Im Gegenzug hilft er nun Hotels bei einer Schadensersatz-Klage gegen HRS.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat am 5. Dezember 2017 die Berufung des Hotelverbandes Deutschland gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 16. Februar 2017 abgewiesen. Der Hotelverband hatte das Online-Buchungsportal verklagt, weil Expedia ein Verbandsmitglied durch so genanntes "Dimming", d.h. durch Ausblenden der Fotos und Bewertungen des Hotels auf dem Portal, zwingen wollte, auf der eigenen Homepage und bei einem Konkurrenz-Portal keine günstigeren Zimmer-Preise als bei Expedia einzustellen.

Der 1. Kartellsenat des OLG Düsseldorf hält dieses Vorgehen von Expedia für nicht verboten, weil das Unternehmen einen Marktanteil in Deutschland von unter 30 Prozent habe. "Das OLG Düsseldorf hält Expedia also für zu unbedeutend, um wettbewerbswidrig handeln zu können. Dieses Urteil kann dem Rechtsfrieden nicht dienlich sein. Ich empfinde das als Schlag ins Gesicht der mittelständischen Hotellerie, die ihrerseits schon wettbewerbsrechtlich angezählt wird, sobald in einer Zeitungsanzeige mal eine rechtsförmliche Impressumsangabe fehlt", kritisiert Otto Lindner als Vorsitzender des Hotelverbandes Deutschland.

Der Hotelverband wird die Entscheidung anfechten und weitere Rechtsmittel zum Bundesgerichtshof einlegen. "Das Urteil des OLG Düsseldorf dürfte letztlich auch für Expedia unbefriedigend sein: Denn falls und sobald die Unternehmensgruppe die Marktanteils-Schwelle von 30 Prozent in Deutschland überschreitet und die engen Bestpreisklauseln beibehielte, beginge Expedia eine dann vorsätzliche Kartellordnungswidrigkeit, was mit einem Bussgeld in Höhe von 10 Prozent des Konzernumsatzes geahndet werden müsste", fasst IHA-Hauptgeschäftsführer Markus Luthe die Rechtssituation zusammen, die letztendlich auch Auswirkungen auf die Zusammenarbeit mit allen andere OTAs haben könnte, welche ebenfalls unter die 30 Prozent-Grenze fallen.

TripAdvisor kennzeichnet sexuelle Gewalt

Wenige Tage zuvor hatte eine andere Aktion eines OTA den Hotelverband in Wallung gebracht: Wie zuerst die "New York Times" berichtete, führte TripAdvisor einen neuen Warnhinweis für Hotels ein. Eine rot unterlegte Box soll Urlaubern künftig u.a. anzeigen, wenn Medien oder Gäste melden, dass es im betreffenden Hotel zu sexuellen Übergriffen gekommen sei.

Der Warnhinweis lautet: "TripAdvisor wurde auf aktuelle Medienberichte oder Ereignisse aufmerksam gemacht, die dieses Unternehmen betreffen und die möglicherweise nicht in den Bewertungen widergespiegelt werden, die auf diesem Eintrag zu finden sind. Daher sollten Sie gegebenenfalls eine zusätzliche Suche nach Informationen zu diesem Unternehmen durchführen, wenn Sie Ihre Reise planen".

Die Warnungen, die bis zu drei Monate mit Verlängerungsoption stehen bleiben können, wurden bei einigen Hotels schon aktiviert und sollen laut TripAdvisor dazu dienen, Nutzer auf Diskriminierung, Sicherheitsprobleme oder Gefahren für die Gesundheit aufmerksam zu machen. Über die Aktivierung eines solchen Warnhinweises entscheide ein "Mitarbeiter-Ausschuss" von TripAdvisor, so das Unternehmen. Betroffenen Hotels wird keine Gelegenheit zu einer öffentlich sichtbaren Stellungnahme gegeben.

Dazu der Hotelverband: "Schon unser Vertrauen in die 'Weisheit der Masse' der Bewertungsportale darf angesichts der Vielzahl an Manipulationen, Übertreibungen, Verletzungen von Persönlichkeitsrechten, Erpressungsversuchen etc. in der betrieblichen Praxis als hinreichend erschüttert gelten. Nun soll also darüber hinaus noch ein anonymes Mitarbeiterteam von TripAdvisor auf unklarer Faktenbasis einem virtuellen Tribunal gleich über das gesamte Wohl und Wehe der Online-Reputation eines Hotels entscheiden? Der Imageschaden für das Hotel könnte verheerend und sehr nachhaltig sein, denn das Netz vergisst bekanntlich nichts".

Noch Kenntnis des Verbandes trägt noch kein Hotel in Deutschland einen solchen Warnhinweis. Sollte ein Haus betroffen sein, soll es den Verband schnellstmöglich darüber informieren, denn ihm erscheint es sehr fraglich, ob dieser Internet-Pranger von TripAdvisor rechtsstaatlichen Grundsätzen genügt. Auch hier würde der Hotelverband die Einleitung einer gerichtlichen Überprüfung in Betracht ziehen.

Sharing Economy, Bettensteuern: Notfalls weitere Klagen

"Ob Bestpreis- oder Paritätsklauseln, Brand Bidding, Domain Grabbing, gekaufte Bewertungen auf Buchungsplattformen, Werbung mit falschen Hotelsternen oder verwirrende Preisangaben auf Vergleichsportalen – der Hotelverband Deutschland wird alle ihm zur Verfügung stehenden politischen und juristischen Mittel ausschöpfen, um die Märkte transparent, offen und wettbewerbsfähig zu halten", so Luthe zu der Zunahme fragwürdiger Strategien im Netz.

Dringenden politischen Handlungsbedarf sieht der Hotelverband weiterhin auch im Bereich der Sharing Economy und bei den kommunalen Bettensteuern. "Diese entpuppen sich zunehmend als erhebliche Bürokratie-Belastung, die leider immer noch auf der politischen Agenda des Hotelverbandes stehen. Vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wollen wir die unsäglichen Matratzen-Mauten zu Fall bringen. Die bislang ergangenen Gerichtsentscheidungen zu Bettensteuern in anderen Städten haben diesen Sachverhalt teils für zulässig, teils für rechtswidrig erachtet. Nur eine höchstrichterliche Entscheidung wird diesem kommunalen Flickenteppich Abhilfe verschaffen können. Ein Urteil erwarten wir in den nächsten Monaten", so Luthe.

Gemeinsame Klage gegen HRS

Die IHA wehrt sich weiter, seit gestern auch konkret gegen HRS. Nachdem Kartellamt und Gericht seit 2013 beweisen hätten, das HRS durch die Anwendung von Bestpreis-Klauseln in die unternehmerische Freiheit von Hotels eingegriffen, Markteintritte neuer Buchungsportale verhindert und denWettbewerb zwischen den Hotelbuchungsportalen beschränkt habe, stünde diesen nun Schadensersatz zu. Man habe mit HRS in dieser Frage eine "einvernehmliche, geräuscharme" Branchen-Lösung gesucht, doch traf nur auf Ablehnung, erläuterte IHA-Hauptgeschäftsführer Markus Luthe in einer Pressemitteilung gestern.

Die IHA rechnet sich grosse Chancen bei einer solchen Klage aus und hat die im Wettbewerbsrecht versierte Kanzlei Haver & Mailänder mit dem Ergreifen der entsprechenden Massnahmen für teilnehmende Hotels betraut. Hotels mit Interesse an diesem gemeinsamen Vorgehen haben sollten, werden um Rückmeldung bis 31.12.2017 unter hotel@haver-mailaender.de  gebeten. Alle in Deutschland gelegenen Hotels, die zu irgendeinem Zeitpunkt zwischen den Jahren 2005 und 2017 als Vertragspartner von HRS von Meistbegünstigungs-Klauseln betroffen waren und Zimmer über das HRS-Buchungsportal vertrieben haben, sind individuell eingeladen, dem Verfahren beizutreten. Weitere Infos unter www.hotellerie.de. / sst

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