Strengeres EU Lieferkettengesetz beschlossen Unternehmen in der Pflicht
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Strengeres EU-Lieferkettengesetz beschlossen: Unternehmen in der Pflicht

Brüssel. Das EU-Parlament hat gestern, 1. Juni 2023, ein verschärftes Lieferkettengesetz mit unerwartet grosser Mehrheit beschlossen. Er verlangt schärfere Sorgfaltspflichten für Unternehmen in der EU – und sogar schon für kleinere Unternehmen als bislang erwartet. 

Die Vorgaben der "Corporate Sustainability Due Diligence Directive" sollen schon für EU-Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten und einem weltweiten Umsatz von mehr als 40 Millionen Euro gelten. Frühere Entwürfe hatten die Grenzen hier noch bei 500 Mitarbeitern und 150 Millionen Euro gezogen.

Die Einhaltung menschenrechtlicher, sozialer und ökologischer Standards muss nach Beschluss des verschärften Lieferketten-gesetzes innerhalb der EU künftig nachgewiesen werden.Foto: Adobe Stock, littlewolf1989

Firmen müssen künftig sicherstellen, dass es in ihrer Lieferkette nicht zu Kinderarbeit, Sklaverei, Ausbeutung von Arbeitskräften, Umwelt-Verschmutzung, Umwelt-Zerstörung und Verlust der biologischen Vielfalt kommt. Unternehmen müssen grundsätzlich künftig transparent darlegen, wie sie Geschäftspraktiken umsetzen und menschenrechtliche, soziale und ökologische Standards einhalten. Damit entsteht eine starke Rechenschaftspflicht, nicht nur gegenüber Mitarbeitern, sondern auch gegenüber Interessengruppen wie Investoren, Kunden und der Gesellschaft.

Es handelt sich bei dem Beschluss um einen Richtlinien-Entwurf, der allerdings auch schon Vorschläge zu Strafen enthält: Verstösse sollen danach mit Strafen von bis zu 5 Prozent des globalen Umsatzes belegt werden können. Unternehmen sollen ferner verpflichtet werden, Pläne zu erstellen, die darlegen, wie sie zur Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 Grad beitragen wollen.

Das Europäische Parlament jedenfalls nahm die Richtlinie unerwartet deutlich mit 366 Ja- und 225 Nein-Stimmen an. Dabei war der Widerstand gegen diesen Entwurf war bereits im Vorfeld gross gewesen. Wie es jetzt weitergeht, werden die Verhandlungen zwischen Parlament, Mitgliedstaaten und Kommission entscheiden.

Kommentar der Initiative Lieferkettengesetz

Michelle Trimborn, Sprecherin der Initiative Lieferkettengesetz, kommentiert die gestrige Abstimmung im Europäischen Parlament u.a. mit diesen Worten: "Die Abgeordneten sprachen sich mit einer stabilen Mehrheit für verbindliche Regeln für Unternehmen aus. Die Botschaft ist deutlich: Menschenrechte, Klima und Umwelt müssen zukünftig wirksam vor negativen Einflüssen durch globales Wirtschaften geschützt werden. Wir begrüssen insbesondere, dass das EU-Lieferkettengesetz einem konsequent risikobasierten Ansatz folgen soll. So kann das Gesetz präventiv wirken und dafür sorgen, dass schwere Menschenrechts-Verletzungen und Umweltschäden rechtzeitig erkannt und verhindert werden. Ausserdem soll das Gesetz auch die tiefere Wertschöpfungskette abdecken. Beides schafft die Voraussetzungen dafür, Menschenrechte und Umwelt dort zu schützen, wo es am schlechtesten um sie bestellt ist: am Beginn der Lieferkette. Zudem hat das Parlament bestätigt, dass auch Unternehmen Verantwortung für den Klimaschutz tragen."

Dennoch sei der beschlossene Kompromiss, so Trimborn, weit entfernt von den Forderungen als Zivilgesellschaft. Sie sieht auch massive Schwächen: Betroffene bleiben chancenlos, denn sie verfügen meist über geringe Mittel und haben keinen Zugang zu unternehmensinternen Informationen. So könnten sie vor Gericht kaum beweisen, dass Unternehmen ihre Sorgfaltspflichten nicht erfüllen.

Im Februar 2022 hatte die EU-Kommission ihren Vorschlag für die sogenannte CSDDD zum Schutz von Menschenrechten und Umwelt in Geschäften europäischer Unternehmen vorgelegt. Im Dezember 2022 folgte die Position des Ministerrats; es folgten monatelange Verhandlungen. / kn

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