Neue Entwicklungen zum Thema Bettensteuer
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Neue Entwicklungen zum Thema Bettensteuer

Leipzig. Das deutsche Bundesverwaltungsgericht hat vor wenigen Tagen entschieden, dass die Art der Bettensteuer-Erhebung in Dortmund und damit auch in Köln rechtswidrig ist. Dies bringt die Diskussion über Sinn und Unsinn dieser Zahlungen erneut in Schwung, bisher jedoch mit wenig Hoffnung auf Einsicht bei den Städten.

Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig vom 4. September 2014 haben die Städte Dortmund und Köln in der Vergangenheit bei der Erhebung der Steuer rechtswidrig gehandelt. Damit stehen Dortmund Rückforderungen von Hoteliers in Höhe von 1,7 Millionen Euro ins Haus, Köln von 1,8 Millionen Euro. Danach ist in Nordrhein-Westfalen - anders als in den übrigen Bundesländern - der Gast und nicht der Hotelier Steuerschuldner der sogenannten Kulturförderabgabe.

Der Hotelier muss jedoch die Steuer weiter an die Stadt abführen. Er "entrichtet" dabei die Steuer, die nach nun bestätigter Ansicht vom Gast geschuldet wird. Von Seiten der Stadt Köln heisst es nun: "Die bestehende Satzung vom 23. September 2010 in der Fassung vom 19. Dezember 2012 entspricht noch nicht diesen neuen Anforderungen. Daher muss die Satzungslage den jetzt geschaffenen Vorgaben entsprechend angepasst werden. In diesem Zusammenhang wird auch die Frage einer rückwirkenden Anpassung beraten und geklärt. Die bisher geleisteten Zahlungen in Höhe von ca. 1,8 Millionen € werden rückabgewickelt. Für die Zukunft ist zu klären, ob durch eine Klarstellung im Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen die Steuerveranlagung und –Einziehung vereinfacht und vereinheitlicht werden kann." Die Stadt hatte die Bettensteuer 2013 vorläufig auf Eis gelegt, um das Leipziger Urteil abzuwarten.

Im Klartext: Köln möchte weiter erheben. Und auch Dortmund will Medienberichten zufolge seine als rechtswidrig erkannten Steuersatzungen nun überarbeiten. Dortmund plant angeblich sogar eine Anhebung der Bettensteuer, die offiziell "Kulturförderabgabe" heisst: Statt 5% des Übernachtungspreises sollen künftig 7,5% entrichtet werden.

Branchenverband sieht sich im Recht

An der Meinung des Branchenverbands Dehoga zur Bettensteuer hat sich indessen nichts geändert. Er sieht die Steuer als Wettbewerbsnachteil für die jeweiligen Städte, Gäste würden ferngehalten. Klaus Hübenthal, Geschäftsführer des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes Nordrhein-Westfalen, erklärt gegenüber "WDR.de", dass in Köln von jährlich rund dreieinhalb Millionen Gästen ein Drittel privat unterwegs sei. "Da müsste die Stadt also gut eine Million Steuerbescheide verschicken. Wie sollen die Abgaben eingetrieben werden?" Dass die Hoteliers quasi in Diensten der Stadt das Geld einziehen und dann weiterleiten, wäre nicht denkbar. Nach Hübenthals Einschätzung diene die Abgabe nicht der Tourismusförderung, sondern einzig zum Auffüllen des klammen Stadthaushalts.

Auch beim Hotelverband Deutschland erntet die Reaktion der Städte nur Kopfschütteln. "Wir begrüssen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, die wir auch in dieser Form erwartet haben. Die eingenommenen Beträge der Kölner Bettensteuer zurückzuzahlen, ist die einzig richtige Entscheidung, die die Stadt Köln in dieser Sache noch treffen kann", sagt Geschäftsführer Markus Luthe und verurteilt die Entscheidung der Stadt, die Steuer künftig dennoch erheben zu wollen: "Nicht jedem ist es gegeben, aus Schaden klug zu werden. Von daher war wohl keine andere Reaktion der Stadt Köln zu erwarten. Uneinsichtig versucht die Stadt Köln auch mit erkennbar untauglichen Mitteln, ihre leeren Haushaltskassen aufzufüllen – zu Lasten unserer Hotelbetriebe und der Köln-Touristen. Wir halten diesen Weg für absolut falsch und werden uns auch in der Domstadt - wie überall in Deutschland - weiterhin gegen Bettensteuern, auch juristisch, zur Wehr setzen. Der jüngste Erfolg bestätigt uns."

Über die Modalitäten der Rückzahlungen ist bisher nichts bekannt, wie dies konkret von Statten gehen soll, muss in den kommenden Wochen erst noch gelöst werden. / sst

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